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Erpressung mit Google-Bewertungen: Wie man sich erfolgreich verteidigen kann

In den letzten Jahren ist eine alarmierende Zunahme von Fällen zu verzeichnen, in denen Unternehmen mit negativen Google-Bewertungen bedroht oder erpresst werden. Diese Praxis der Erpressung mit Google-Bewertungen ist nicht nur ethisch fragwürdig, sondern kann auch erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Unzulässige Bewertungen, die nicht auf echten Erfahrungen mit dem bewerteten Unternehmen beruhen, sind bei Google verboten.

Erpressung mit Google-Bewertungen

In hohem Maße rechtswidrig sind diffamierende Kritiken ohne tatsächliche Grundlage, die nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt sind. Wird eine negative Bewertung als Druckmittel verwendet, um vom Unternehmer eine Zahlung zu erzwingen, liegt Erpressung gemäß § 253 StGB vor. Enthält die Drohung keine konkrete finanzielle Forderung, stellt dies strafrechtlich Nötigung gemäß § 240 StGB dar. Unabhängig davon, ob es sich um Erpressung oder Nötigung handelt: Beide Tatbestände sind strafbar und sollten rechtlich verfolgt werden. Eine falsche Bewertung kann darüber hinaus den Tatbestand der üblen Nachrede (§ 186 StGB) oder der Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllen.

Hintergrund der Erpressung mit Google-Bewertungen

Der strafrechtliche Begriff „Erpressung“ wird in § 253 des Strafgesetzbuches (StGB) definiert und umfasst eine Vielzahl von Verhaltensweisen, die darauf abzielen, eine andere Person durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen, wodurch der Täter oder ein Dritter einen rechtswidrigen Vermögensvorteil erlangt. Dieser Vermögensvorteil muss zudem mit einem Nachteil für das Opfer verbunden sein.

Elemente der Erpressung:

Nötigungshandlung

Drohung mit einem empfindlichen Übel: Die Drohung muss geeignet sein, beim Opfer einen solchen Druck auszuüben, dass es sich zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gezwungen sieht. Das „empfindliche Übel“ muss so beschaffen sein, dass ein verständiger Mensch sich in der Lage des Opfers beeinflusst fühlen würde.

Die Drohung kann vielfältige Formen annehmen, zum Beispiel Gewaltanwendung, Androhung von Gewalt, Veröffentlichung von belastenden Informationen oder andere Formen der psychischen Einwirkung. Aber auch die Erpressung mit Google-Bewertungen.

Handlung, Duldung oder Unterlassung des Opfers:

Das Verhalten des Opfers muss auf der Drohung beruhen und sich in einem aktiven Tun, einem Dulden oder einem Unterlassen äußern.

Vermögensnachteil des Opfers:

Die erzwungene Handlung muss zu einem Vermögensnachteil beim Opfer führen. Das bedeutet, dass das Vermögen des Opfers durch die Handlung, Duldung oder Unterlassung vermindert wird.

Vermögensvorteil für den Täter oder einen Dritten:

Der Täter muss durch die Tat einen rechtswidrigen Vermögensvorteil erlangen. Dieser Vorteil kann auch einem Dritten zugutekommen.

Rechtswidrigkeit:

Die Erpressung ist nur strafbar, wenn der erstrebte Vermögensvorteil als rechtswidrig angesehen wird, also dem Täter oder dem Dritten nicht zusteht. Dies ist bei der Erpressung mit Google-Bewertungen der Fall.

Strafandrohung

Die einfache Erpressung wird gemäß § 253 Abs. 1 StGB mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen, die in § 253 Abs. 3 StGB in Verbindung mit § 250 StGB näher beschrieben sind, droht eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.

Abgrenzung zu anderen Delikten

Nötigung (§ 240 StGB): Während die Nötigung jede Handlung, Duldung oder Unterlassung betrifft, zielt die Erpressung spezifisch auf eine Vermögensverfügung ab.

Betrug (§ 263 StGB): Beim Betrug wird das Opfer durch Täuschung über Tatsachen zu einer Vermögensverfügung veranlasst, während bei der Erpressung eine Drohung verwendet wird.

Die Erpressung ist ein komplexes Delikt, das in der Praxis viele Formen annehmen kann. So auch bei Bewertungen bei Google. Wesentlich ist stets das Zusammenspiel von Drohung, dem erzwungenen Verhalten des Opfers und dem daraus resultierenden Vermögensnachteil, der dem Täter oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vorteil verschafft.

In diesem Artikel werden wir nicht nur darauf eingehen, wie Unternehmen sich gegen derartige Erpressungsversuche erfolgreich wehren können, sondern auch einige Beispiele aus der Praxis mit der Erpressung mit Google-Bewertungen vorstellen.

In unserer langjährigen juristischen Tätigkeit haben wir mehrere Fälle erlebt, in denen Unternehmen Opfer erpresserischer Bewertungen wurden.

Sie wollen eine negative Bewertung löschen lassen? Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

Beispiele aus der Praxis für eine Erpressung mit Google-Bewertungen

Ein häufiges Szenario ist folgendes: Ein Kunde nutzt eine Dienstleistung, wie beispielsweise eine Übernachtung in einer Ferienwohnung, und droht anschließend dem Unternehmen mit einer negativen Google-Bewertung, falls bestimmte Forderungen, wie etwa eine Preisreduzierung, nicht erfüllt werden. Doch was viele nicht wissen: Ein solches Vorgehen kann als Erpressung im Sinne des § 253 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar sein. Die Androhung einer schlechten Bewertung kann sich insbesondere dann als Erpressung erweisen, wenn der Bewerter versucht, sich durch die Drohung einen unrechtmäßigen Vorteil zu verschaffen.

Um sich gegen solche Erpressungsversuche zu verteidigen, empfehlen wir betroffenen Unternehmen, standhaft zu bleiben und klar zu kommunizieren. Weisen Sie den Kunden höflich, aber bestimmt auf mögliche rechtliche Konsequenzen hin und gehen Sie nicht auf unangemessene Forderungen ein. Es ist außerdem ratsam, Beweise zu sichern. Fordern Sie den Bewerter höflich auf, sein Anliegen schriftlich per E-Mail zu übermitteln. Auf diese Weise haben Sie einen Nachweis für die Erpressung mit Google-Bewertungen, den Sie gegebenenfalls rechtlich sowohl für eine Strafanzeige als auch für die spätere Löschung der Bewertung nutzen können.

Ein konkretes Beispiel aus der Praxis ist auch der Fall eines Restaurants, das mit einer negativen Bewertung erpresst wurde, nachdem es eine Beschwerde über den Service erhalten hatte. Der Kunde drohte damit, eine schlechte Bewertung zu veröffentlichen, wenn ihm nicht eine kostenlose Mahlzeit gewährt würde. Solche Fälle kursieren regelmäßig auch in der Presse. Das Restaurant reagierte angemessen, indem es höflich, aber bestimmt auf die rechtlichen Konsequenzen hinwies und sich weigerte, auf die Forderung einzugehen. Der Kunde zog daraufhin seine Drohung zurück.

Ein weiteres Beispiel betrifft ein kleines Hotel, das von einem Gast mit einer negativen Bewertung erpresst wurde, nachdem dieser unangemessen hohe Rabatte gefordert hatte. Das Hotel reagierte, indem es den Gast höflich, aber bestimmt bat, seine Forderungen schriftlich zu übermitteln. Als der Gast darauf einging, hatte das Hotel einen schriftlichen Beweis für den Erpressungsversuch, den es bei der Löschung der Google-Bewertung rechtlich nutzen konnte.

Ein drittes Beispiel betrifft einen Freiberufler, der von einem Kunden mit einer negativen Bewertung erpresst wurde, nachdem er sich geweigert hatte, zusätzliche Leistungen kostenlos zu erbringen. Der Freiberufler informierte den Kunden höflich über die rechtlichen Konsequenzen einer Erpressung und lehnte die Forderung ab. Letztendlich entschied sich der Kunde, seine negative Bewertung wieder zu löschen.

Handlungsempfehlung bei Erpressung mit Google-Bewertungen

Wenn Sie von Erpresser kontaktiert werden, sollten Sie nicht zahlen, sondern sofort die Ermittlungsbehörden einschalten. Selbst wenn die Identität der Täter unklar ist, kann eine Strafanzeige für zukünftige Verfahren nützlich sein.

Google ist verpflichtet, Bewertungen zu löschen, die gegen Gesetze verstoßen, wie es bei der Erpressung mit Google-Bewertungen der Fall ist. Voraussetzung dafür ist, dass Google detailliert über die Umstände informiert wird. Hiermit sollten Sie immer einen spezialisierten Anwalt beauftragen, um Rechtsnachteile zu vermeiden.

Folgendes sollten Sie dabei beachten:

Beweise sichern:

Dokumentieren Sie die fraglichen Bewertungen rechtssicher, indem Sie Screenshots anfertigen und dabei Tools wie Atomshot nutzen, die neben dem Bildschirminhalt auch Datum und URL erfassen.

Strafanzeige und Strafantrag:

Stellen Sie bei der zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft eine Strafanzeige. Da Delikte wie üble Nachrede nur auf Antrag verfolgt werden, sollten Sie diesen zeitgleich stellen und dabei die Frist von drei Monaten ab Kenntnis der Bewertung beachten.

Professionellen Rat einholen:

Machen Sie jetzt keine Experimente. Wenden Sie sich daher umgehend an einen spezialisierten Rechtsanwalt um der Erpressung mit Google-Bewertungen ein Ende zu bereiten. Ein im Reputationsrecht spezialisierter Anwalt kann Ihnen die effektivsten Wege aufzeigen, um bereits erhaltene Google Bewertungen zu löschen und auf die Erpressung mit Google-Bewertungen zielführend zu reagieren.

Schnelles Handeln:

Ein effektives Vorgehen erfordert, dass Sie so schnell reagieren dass grundsätzlich innerhalb eines Monats ab Kenntnis der Bewertung eine einstweilige Verfügung gegen Google erwirkt werden kann. Andernfalls bleibt nur ein langwieriges Klageverfahren.

Praktische Empfehlungen

Falls Sie von einer solchen Erpressung mit Google-Bewertungen betroffen sind, lassen Sie sich nicht einschüchtern. Reagieren Sie freundlich, aber bestimmt, und weisen Sie auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen hin, ohne selbst zu drohen. Fordern Sie den Bewerter höflich auf, Ihnen sein Anliegen per E-Mail mitzuteilen. Sollte der Bewerter Ihnen tatsächlich schreiben, haben Sie ein Beweismittel, das seine Erpressungsabsicht dokumentiert.

Sollte der Bewerter trotz Ihrer Bemühungen eine negative Bewertung abgeben, wehren Sie sich dagegen und schalten Sie schnellstmöglich einen spezialisierten Rechtsanwalt ein, um die Google-Bewertungen löschen zu lassen.

Zusammengefasste Handlungsempfehlungen

  1. Nicht zahlen, Behörden informieren: Bei Erpressung sofort die Polizei einschalten und Strafanzeige erstatten.
  2. Beweise sichern: Screenshots und relevante Informationen rechtssicher dokumentieren.
  3. Schnell handeln: Einstweilige Verfügung innerhalb eines Monats anstreben.
  4. Professionelle Beratung: Medienrechtlich versierte Rechtsanwälte hinzuziehen, um spätere Rechtsnachteile zu vermeiden.

Durch diese Schritte können Unternehmen effektiv gegen Erpressungsversuche mit Google-Bewertungen vorgehen und ihre Rechte schützen.

Sie wollen eine negative Bewertung löschen lassen? Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

Abschließendes

Abschließend möchten wir betonen, dass es wichtig ist, sich gegen derartige Erpressungsversuche taktisch sinnvoll zu verteidigen und die unberechtigte Veröffentlichung negativer Bewertungen zu verhindern. Sollten Sie selbst mit einer solchen Situation konfrontiert sein, stehen wir Ihnen gerne mit unserer Erfahrung im Bereich der Löschung negativer Google-Bewertungen zur Seite.