Negative Google 1-Sterne-Bewertung löschen lassen – Soforthilfe vom Anwalt!
Bei uns erhalten Sie Soforthilfe vom Anwalt / Fachanwalt zum Thema „Google 1-Sterne-Bewertung löschen lassen“. Wir helfen Ihnen, rechtswidrige Google Bewertungen löschen zu lassen und so Ihren guten Ruf zu schützen bzw. wieder herzustellen – zu Festpreisen.
Sie wollen eine Google 1-Sterne-Bewertung löschen lassen? Nutzen Sie gern vorab unsere kostenlose Erstberatung zum Thema „Google 1-Sterne-Bewertung löschen lassen“.
- Negative Bewertungen konsequent und mit allem Nachdruck löschen.
- Vorgehen auch gegen „hartnäckige“ Bewerter.
- Dulden Sie keine rufschädigenden Verleumdungen bei Google durch schlechte Google 1-Sterne-Bewertungen.
Die Sterne bei Google-Bewertungen repräsentieren die durchschnittliche Gesamtbewertung eines Unternehmens auf einer Skala von 1 bis 5 Sternen und bilden somit die Grundlage einer jeden Google-Bewertung. Die Sterne geben dabei an, wie zufrieden Kunden oder Nutzer im Durchschnitt mit ihren Erfahrungen bei diesem Unternehmen waren. Dabei gilt: je mehr Sterne desto besser für das bewertete Unternehmen.
Unser Ziel besteht darin, Ihnen dabei zu helfen, ungerechtfertigte negative 1-Sterne-Bewertung von Ihrem Google My Business-Eintrag zu entfernen und so dauerhaft und endgültig zu löschen.
Nachstehend haben wir Ihnen viele nützliche Informationen zum Thema „negative Google 1-Sterne-Bewertungen löschen lassen“ zusammengefasst.
Sterne-System bei Google-Bewertungen
Hier ist zunächst eine allgemeine Erklärung für die verschiedenen Sterne bei Google-Bewertungen:
1 Stern: Sehr schlecht – Kunden sind äußerst unzufrieden mit ihren Erfahrungen und haben möglicherweise schwerwiegende Probleme oder Beschwerden.
2 Sterne: Schlecht – Kunden sind unzufrieden und haben wahrscheinlich erhebliche Probleme erlebt.
3 Sterne: Durchschnittlich – Kunden haben eine neutrale Meinung oder gemischte Erfahrungen gemacht. Es gibt Raum für Verbesserungen.
4 Sterne: Gut – Kunden sind zufrieden und haben positive Erfahrungen gemacht, aber es gibt möglicherweise noch einige kleine Verbesserungsmöglichkeiten.
5 Sterne: Sehr gut – Kunden sind äußerst zufrieden mit ihren Erfahrungen und haben keine nennenswerten Beschwerden.
Negative 1-Sterne-Bewertung bei Google
In der Regel geben Benutzer 1-Sterne-Bewertungen aus verschiedenen Gründen ab, darunter:
1. Schlechter Kundenservice: Wenn Kunden das Gefühl haben, dass sie schlecht behandelt wurden oder ihre Anliegen nicht angemessen bearbeitet wurden, werden häufig negative 1-Sterne-Bewertungen abgegeben.
2. Qualitätsprobleme: Wenn die Qualität eines Produkts oder einer Dienstleistung weit unter den Erwartungen liegt, kann dies ebenfalls zu einer negativen 1-Stern-Bewertung führen.
3. Unzufriedenheit mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis: Auch wenn Kunden denken, dass das, was sie als Gegenleistung für das Bezahlte erhalten haben, nicht angemessen ist, könnten sie eine schlechte Bewertung mit nur einem Stern abgeben.
4. Lieferprobleme oder Verzögerungen: Bei Online-Bestellungen oder Lieferdiensten könnten Kunden eine niedrige Bewertung abgeben, wenn ihre Bestellungen nicht pünktlich oder in angemessenem Zustand ankommen.
Zusammenfassend kann daher gesagt werden, dass die Sterne eine schnelle Möglichkeit für Benutzer darstellen, die Qualität eines Unternehmens auf Google zu bewerten. Die Sterne allein bieten jedoch nicht immer eine umfassende Vorstellung von der Qualität oder den Erfahrungen. Daher lesen viele Menschen auch die dazugehörigen Bewertungstexte (also die sog. Rezensionen), um einen tieferen Einblick in die Gründe für eine bestimmte Bewertung zu erhalten, bevor sie eine Entscheidung treffen.
Allerdings muss eine 1-Sterne-Bewertung nicht zwangsläufig auch einen Rezensionstext beinhalten. Google-Bewertungen können somit entweder mit oder ohne begleitenden Text veröffentlicht werden.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie eine Google 1-Sterne-Bewertung löschen lassen können.
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Negative Google 1-Sterne-Bewertung löschen lassen, wenn die Bewertung Text enthält
Bei Google-Bewertungen mit Text schreibt der Benutzer eine schriftliche Rezension, in der er seine Erfahrungen mit dem bewerteten Unternehmen mehr oder weniger ausführlich beschreibt. Diese Rezensionen können Informationen über den Besuch, den Kundenservice, die Qualität der Produkte oder Dienstleistungen, das Preis-Leistungs-Verhältnis und andere Aspekte der Erfahrung enthalten. Folglich bieten Bewertungen, die eine Rezension beinhalten, mehr Kontext und Einblicke in die Gründe für die gegebene Bewertung. Sie sind oft hilfreich für andere Benutzer, die nach bestimmten Informationen oder Erfahrungen suchen.
Schlechte Google 1-Sterne-Bewertung löschen lassen, wenn die Bewertung keinen Text enthält
Bewertungen ohne Text bestehen nur aus Sternen, ohne schriftliche Rezension oder Erläuterung. Sie sind oft schneller abzugeben, da der Benutzer keine ausführlichen Informationen verfassen muss und somit „aus der Hüfte geschossen“ werden kann. Bewertungen ohne Rezension sind zwar einfach und schnell, bieten jedoch weniger Informationen und Kontext. Sie sind in der Regel nicht hilfreich, da sie andere Nutzer, die nach detaillierten Informationen suchen, völlig im Unklaren lassen.
1-Sterne -Bewertungen sind für Unternehmen somit sehr problematisch, da sie potentielle Kunden abschrecken können. Daher versuchen viele Unternehmen, auf solche schlechten Bewertungen zu reagieren und Lösungen für die gemeldeten Probleme anzubieten, um ihren Ruf zu verbessern.
Warum macht es nun einen Unterschied, ob ich eine Google 1-Sterne-Bewertung mit oder ohne Text löschen lassen möchte?
Eine Google Bewertung mit Text lässt sich in der Regel löschen, wenn eine Verletzung des geltenden Rechts vorliegt. Dies kann dann der Fall sein, wenn die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten oder unwahre Tatsachen behauptet werden. Hiernach liegen die Voraussetzungen zur Löschung insbesondere dann vor, wenn die Bewertung
- Beleidigungen, Verleumdungen oder üble Nachrede,
- rassistische oder herabwürdigende Äußerungen oder Beschimpfungen,
- falsche
- Volksverhetzung oder Hassrede,
- Aufrufe zu Straftaten oder Anstiftung zur Gewalt
beinhaltet.
Auch wenn ein Verstoß gegen die Google-Richtlinien vorliegt, können Sie negative Google 1-Sterne-Bewertung löschen lassen. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn die Bewertung
- Werbung, Spam oder falsche Inhalte,
- nicht themenbezogene Inhalte,
- illegale oder eingeschränkt zulässige Inhalte,
- sexuelle oder anstößige Inhalte,
- Beleidigungen, Belästigungen und Mobbing,
- Identitätsdiebstahl
beinhaltet oder sie auf
- Interessenkonflikten
beruht.
Diese Konstellationen weisen also zumindest in strategischer oder taktischer Hinsicht bezüglich der anwaltlichen Löschung keine Besonderheiten auf. Sie können eine derartige negative Google 1-Sterne-Bewertung löschen lassen.
Was gilt bei negativen Google 1-Sterne-Bewertungen ohne Bewertungstext wenn ich diese anwaltlich löschen lassen will?
Für solche Bewertungen ohne Bewertungstext sieht die Lage allerdings anders aus.
Die Herausforderung beim Löschen einer reinen 1-Sterne-Bewertungen ohne dazugehörigen Bewertungskommentar liegt zunächst in der rechtlichen Einordnung einer solchen Bewertung. Nach gängiger Rechtsprechung handelt es sich bei einer bloßen Bewertung mit Sternen ohne einen Bewertungstext um eine Meinungsäußerung. Der Schutz der Meinungsäußerung, also das Recht auf Meinungsfreiheit, geht allerdings sehr weit und kann lediglich unter engen Voraussetzungen eingeschränkt werden.
Aber: Ein-Stern-Bewertungen ohne Bewertungstext können in der Praxis dennoch löschen lassen – dies sogar mit guten Erfolgschancen.
Was sagen Gerichte zum Entfernen / Löschen derartiger negativer Rezensionen?
Das Landgericht Hamburg (Urteil vom 12.01.2018, Az. 324 O 63/17) hat hierzu grundlegende Rechtsausführungen gemacht. In dem dortigen Fall hatte ein Gastwirt auf Google eine 1-Sterne-Bewertung ohne jeglichen Kommentar oder Erklärung erhalten. Der Gastwirt vermutete, dass es sich um eine gefälschte Bewertung eines Mitbewerbers handelte, und wollte die Bewertung bei Google löschen lassen. Er argumentierte, dass er den Namen des Verfassers in seinen Unterlagen nicht finden könne, was darauf hindeute, dass es sich um eine gefälschte Bewertung handeln müsse. Google lehnte es ab, die Bewertung zu löschen, sodass sich das LG Hamburg mit dem Thema befassend musste.
Daraufhin stellte das Landgericht Hamburg fest, dass auch eine Bewertung ohne Kommentar eine Äußerung enthalte; zwar sei die Äußerung „knapp“, aber nicht so unklar, dass sie nicht vom Leser als eigenständige Behauptung eines bestimmten Sachverhalts verstanden werden könne. Ein durchschnittlicher Leser werde aufgrund des Kontextes der Bewertung davon ausgehen, dass der Verfasser als Gast in der Gaststätte war oder zumindest auf andere Weise mit der Gaststätte in Kontakt stand. Somit erscheine es unwahrscheinlich, dass der durchschnittliche Leser davon ausgehe, dass überhaupt keine Interaktion stattgefunden hat. Wenn es aber tatsächlich keine nachweisbaren Verbindungen gegeben hat, fehlen auch die tatsächlichen Grundlagen für die negative Bewertung. In solchen Fällen müsse die Meinungsfreiheit regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsrecht des Unternehmers zurücktreten, mit der Folge, dass der Gastwirt die Google 1-Sterne-Bewertung löschen lassen kann.
Damit kam das LG Hamburg zu dem Ergebnis, dass Google im Rahmen des sog. Prüfverfahrens eine Stellungnahme des Verfassers der Bewertung hätte einholen und den Sachverhalt aufklären müssen. Ohne diese angemessene Aufklärung sei die Bewertung offenkundig rechtswidrig. Der Kläger konnte die Google 1-Sterne-Bewertung löschen lassen, obwohl diese keinerlei Bewertungstext/Rezensionstext aufwies.
Ähnlich haben mittlerweile auch andere Gerichte bei 1-Sterne -Bewertungen entschieden.
Als Zwischenfazit lässt sich festhalten, dass die Unrechtmäßigkeit und damit die Frage, ob eine Bewertung zu löschen ist, nicht unbedingt von einem rechtwidrigen Bewertungstext abhängt. Sogar Bewertungen, die nur Sterne vergeben, ohne dass sie einen weitergehenden Inhalt aufweisen, können das Ansehen eines Unternehmens beeinträchtigen und somit gegen dessen Persönlichkeitsrechte verstoßen. Sie können auch solche Google 1-Sterne-Bewertung löschen lassen.
Auch eine solche Bewertung muss sich auf eine konkrete Erfahrung beziehen, die der Verfasser persönlich mit dem bewerteten Unternehmen gemacht hat. Wenn Zweifel daran bestehen, können anwaltliche Schritte in Erwägung gezogen werden, um die Bewertung zu entfernen. Weil somit nicht jeder x-beliebig seine Meinung in dem Bewertungsportal von Google veröffentlichen darf, hängt die Prüfung und mögliche Löschung der Bewertung davon ab, ob der Bewerter eine tatsächliche Grundlage für die Bewertung hat.
Damit stehen die Chancen auch Bewertungen ohne Bewertungstext gut, dass Sie mit anwaltlicher Hilfe solche Google 1-Sterne-Bewertung löschen lassen können.
Sie wollen eine Google 1-Sterne-Bewertung löschen lassen? Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.
Welche Vorteile bietet mir eine anwaltliche Beratung beim Löschen / Entfernen von negativen Bewertungen?
- Erstens bringt ein Anwalt das notwendige rechtliche Know-how rund um das Thema „Google 1-Sterne-Bewertung löschen lassen“ mit. Das Äußerungsrecht ist ein komplexes Gebiet, das stetigen Veränderungen unterliegt. Ein Anwalt kennt die aktuellste Rechtsprechung, Gesetze und Verordnungen und kann einschätzen, ob und inwiefern Ihre Rechte durch die negative Bewertung verletzt wurden und man die Bewertung löschen lassen kann. Er kann z.B. klären, ob es sich bei der schlechten Bewertung um eine Meinungsäußerung oder um eine Tatsachenbehauptung handelt.
- Zweitens sorgt eine anwaltliche Beratung für eine professionelle Kommunikation mit Google und ggf. der Person, die die Bewertung abgegeben hat. Der Anwalt kann die notwendigen Schritte einleiten, um die Google 1-Sterne-Bewertung löschen lassen. Er wird in Ihrem Namen agieren und dafür sorgen, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.
- Drittens kann ein Anwalt Sie entlasten. Ein erfahrener Anwalt nimmt Ihnen diese Belastung ab und führt die notwendigen Schritte in Ihrem Namen selbständig und in enger Absprache mit Ihnen durch.
- Abschließend bietet eine anwaltliche Beratung zu der Problematik „Google 1-Sterne-Bewertung löschen lassen“ Sicherheit. Sie können sich darauf verlassen, dass Ihre Angelegenheit professionell und mit der nötigen Sorgfalt behandelt wird. Damit erhöhen Sie Ihre Chancen, dass die 1-Sterne-Bewertung entfernt wird.
Vergessen Sie nicht: Ihr Ruf ist wertvoll. Zögern Sie nicht, einen Anwalt zu beauftragen, um Ihre Interessen zu schützen und gegen ungerechtfertigte negative Bewertungen vorzugehen. Sie haben das Recht, sich gegen solche Bewertungen zur Wehr zu setzen. Ein Anwalt wird Ihnen dabei helfen, dieses Recht effektiv zu nutzen und die Bewertung zu entfernen.