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Negative Bewertung löschen lassen – Soforthilfe vom Anwalt!

Kostenlose Erstberatung zum Thema „negative Bewertung löschen lassen“ durch (Fach-) Anwalt!
Wir löschen Ihre negativen Bewertungen bei Google, kununu oder jameda.

Sie wollen eine negative Bewertung löschen lassen? Wir helfen Ihnen schnell und effizient bei der positiven Präsentation Ihres Unternehmens auf Online-Bewertungssystemen.

aus | Negative Bewertungen vom Anwalt löschen lassen

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(169 Bewertungen)

negative Rezension löschen lassen - Das Team
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Ziel unserer Anwälte ist es, Ihren guten Ruf bei Google & Co. zu schützen.

Verlassen Sie sich auf unsere jahrelange Erfahrung als Anwaltskanzlei für Medienrecht und Internetrecht.
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Mandate
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Erfolgsquote bei Bewertungslöschung
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Jahre Anwaltsexpertise

Unsere Anwälte sind Ihr schneller und kompetenter Partner zum Thema „negative Bewertung löschen lassen“ bei Google, kununu und jameda.

Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.
Kontaktieren Sie uns gerne!

Bundesweit und regional unabhängig

Wir beraten und vertreten Sie deutschlandweit zum Thema „negative Rezension löschen lassen“ – unabhängig von Ihrem Sitz.

Kundenzufriedenheit

Ihre Zufriedenheit in allen Facetten der Problematik „schlechte Bewertung löschen lassen“ ist unser Anspruch. Unsere positiven Rezensionen sprechen für sich.

Kompetenz und Erfahrung

Vertrauen Sie Ihren guten Ruf einem spezialisierten (Fach-)Anwalt mit jahrelanger Erfahrung beim Thema „negative Bewertung löschen lassen“ an.
Rechtsanwalt Frank Weiß

Das sagen Mandanten über uns

Kostenlose Erstberatung rund um das Thema „negative Bewertung löschen lassen“

Unsere Preise

Unsere Festpreise sind transparent und richten sich nach Bewertungsplattform und Anzahl der zu löschenden Bewertungen.
Ablauf „schlechte Bewertung löschen lassen“ in drei Schritten

Sie beauftragen uns mit der Löschung Ihrer Bewertungen – wir erledigen den Rest!

Wir setzen mit allen juristischen Möglichkeiten dort an, wo Ihr Recht verletzt wird.

Unkompliziert

Für eine präzise juristische Bewertung benötigen wir genaue Angaben dazu, welche Bewertung Sie löschen lassen …

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Ein spezialisierter (Fach-)Anwalt wird sich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und anhand der von Ihnen …

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Wenn Sie uns danach mit der Löschung der Bewertungen beauftragen, wird ein spezialisierter (Fach-)Anwalt ein …

Die Macht der Bewertungen

Kaufentscheidung Bewertung löschen lassen

60,2% der Deutschen lesen vor einer verbindlichen Kaufentscheidung Onlinebewertungen.

Bundesweite repräsentative GfK-Online-Umfrage unter 1.001 Frauen und Männern zwischen 18 und 74 Jahren, April 2021.

Kundenrezension Bewertung entfernen

63% der Verbraucher wurden bereits durch eine positive Kundenrezension zu einem Kauf verleitet; von den 18 – 29-jährigen sind es sogar 80%.

Bevölkerungsrepräsentative Umfrage unter 1.607 Personen zwischen18 und 69 Jahren, Quelle: SPLENDID RESEARCH GmbH.

Rezension löschen vertrauenswürdig

80% der Verbraucher halten Rezensionen auf unabhängigen Bewertungsportalen als vertrauenswürdig.

Bevölkerungsrepräsentative Umfrage unter 1.607 Personen zwischen18 und 69 Jahren, Quelle: SPLENDID RESEARCH GmbH.
Bewertung löschen Vertrauen

50% der Internetnutzer vertrauen Online-Bewertungen genau so sehr, wie dem Rat von Familie und Freunden.

HolidayCheck, Studie „Psychologie des Bewertens“, August 2016.

Bewertung löschen lesen

46% der Internetnutzer lesen mehrmals pro Monat Online-Bewertungen.

HolidayCheck, Studie „Psychologie des Bewertens“, August 2016.
Bewertungen wichtig

75,4% der Bundesbürger geben an, dass Bewertungen für sie besonders wichtig sind, wenn sie einen Shop noch nicht kennen.

Bundesweite repräsentative GfK-Online-Umfrage unter 500 Frauen und Männern ab 14 Jahren, 2017, Quelle: Greven Medien.

FAQ’s – Häufige Fragen und Antworten zum Thema „negative Bewertung löschen lassen“

Fragen und Antworten rund um die Problematik „schlechte Rezension löschen lassen“

Können Internet-Bewertungen gelöscht werden?

Ja, man kann Internetbewertungen, somit insbesondere auch Google-Bewertungen, löschen lassen.
Somit ist niemand dazu gezwungen, negative Bewertungen reaktionslos oder folgenlos hinzunehmen.

Ein Löschungsanspruch zu Gunsten des bewerteten Unternehmens besteht hauptsächlich dann, wenn

  •     die negative Bewertung bspw. gegen die Richtlinien verstößt oder wenn
  •     die schlechte Rezension gegen geltendes Recht verstößt.

Ihr Löschungsanspruch kann sich dabei sowohl gegen die Betreiber desr Bewertungspotals, also bspw. gegen Google, richten. Genauso können Sie im Falle einer unzulässigen Bewertungen auch gegen den Verfasser der Rezension selbst unmittelbar vorgehen.

Die Wahl der richtigen Strategie bei der Thematik „negative Rezension löschen lassen“ ist aber stets eine Frage des konkreten Einzelfalls.

Für Sie ist wichtig, dass Sie sich nicht davon beeindrucken lassen, wenn Sie auf einmal bspw. den Internetgiganten Google zum Gegner haben.

Auch ein Konzern wie Google ist an Recht und Gesetz gebunden, sodass an die außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren gegen Google dieselben Maßstäbe anzulegen sind wie an solche Verfahren, die sich unmittelbar gegen den Verfasser einer Bewertung richten.

Sind Internet-Bewertungen überhaupt wichtig?

Ja! Zumindest für eine Vielzahl von künftigen Kunden oder Geschäftspartnern dürften die Bewertung Ihres Unternehmens eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen.

  • Überwiegend positive Bewertungen, also 5-Sterne-Bewertungen oder 4-Sterne-Bewertungen, schaffen Vertrauen in Ihr Unternehmen sowie in die von Ihnen angebotenen Waren oder Dienstleistungen.
  • Negative Bewertungen, bspw. Ein-Stern-Bewertung oder Zwei-Sterne-Bewertungen, seien diese wahr oder unwahr, zulässig oder unzulässig, hingegen können Ihre Kunden oder Geschäftspartner indes verunsichern und sie dadurch von geschäftlichen Entscheidungen abhalten.

Zudem wird schlechten Bewertungen im Vergleich zu positiven Bewertungen die höhere Aufmerksamkeit geschenkt. Interessenten werden also bei negativen Bewertungen genauer hinschauen und zwar selbst dann, wenn bloß einige wenige negative Internetbewertungen einer hohen Anzahl positiver Bewertungen gegenüberstehen.

Ferner kann schon eine einzige schlechte Bewertung dazu führen, dass auch Dritte sprichwörtlich auf den Zug aufspringen und sich regelrecht dazu animiert fühlen, Ihr Unternehmen ebenfalls negativ zu bewerten.

Vor diesen Hintergründen sollten Sie bereits einer einzigen Negativbewertung die gebotene Aufmerksamkeit schenken und rechtzeitig eingreifen, damit es künftig nicht zu unnötigen Rechtsnachteilen oder Schwierigkeiten kommt.

Kann ich auch selbst eine negative Bewertung löschen lassen?

Das ist natürlich möglich. Der Erfolg hängt, wie in fast allen Bereichen, natürlich von dem ganz individuellen Sachverhalt und Ihrer Expertise ab.

Zusammenfassend lässt sich wohl sagen, dass je höher die Bedeutung einer zu löschenden Bewertung für Sie ist, desto eher sollte fachkundige Hilfe in Bezug auf die Problematk „negative Bewertung löschen lassen“ durch einen hierauf spezialisierten Rechtsanwalt / Fachanwalt hinzugezogen werden.

Ist eine Bewertung also hochgradig rufschädigend oder wirkt sich spürbar auf Ihren Geschäftsbetrieb aus, so sollte womöglich besser nicht am falschen Ende gespart werden. Im Umkehrschluss: je Bedeutungsloser eine schlechte Bewertung für Sie ist, desto risikofreudiger können Sie an die Sache herangehen.

Aber Achtung: Abhängig von der Art und Weise Ihres Vorgehens lassen sich auch kostenpflichtige Gegenansprüche konstruieren, die dann grundsätzlich ohne Prüfverfahren wie ein Bumerang auf Sie zurückkommen können.

Zudem birgt jedes unsachgemäße Vorgehen das Risiko in sich, dass eine an sich löschbare schlechte Bewertung allein deshalb unlöschbar wird, weil man rechtliche oder taktische Fehler im Prüfverfahren gemacht hat. Dies würde im schlimmsten Fall sogar dann gelten, wenn Sie sich zu einem späteren Zeitpunkt doch noch dazu entschließen, einen Rechtsanwalt mit der Bewertungslöschung zu beauftragen.

Ob Google Forderungen von Anwälten anders bearbeitet als wenn sich die Beschwerdeführer selbst an Google wenden, lässt sich so pauschal nicht sagen. Den Unterschied wird eher der rechtliche Inhalt des Aufforderungsschreibens im Zuge des Prüfverfahrens ausmachen. Ein hierauf spezialisierten Rechtsanwalt mit hoher praktischer Erfahrung wird die Forderung der Mandantschaft (vermutlich) anders gegenüber Google begründen als Mandanten, die noch nie gegen Google vorgegangen sind. Auch ein gewisses „Standing“ wird vielleicht einen Unterschied machen. Wenn Google weiß, dass eine bestimmte Anwaltskanzlei nicht davor zurückscheut, Abmahnungen auszusprechen oder Klagen für die Mandanten einzureichen, könnten die juristisch fundierten Beschwerden zum Thema „schlechte Bewertung löschen lassen“ dieser Anwaltskanzlei womöglich mit einer gewissen Priorität bearbeitet werden.

Wie so oft im Leben zeigt sich daher erst hinterher, ob man an der richtigen oder falschen Stelle gespart hat.

Sie wollen eine negative Bewertung löschen lassen? Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

Was hat es mit Agenturen auf sich, die im Internet das Löschen von Bewertungen zu günstigen Preisen versprechen?

Agenturen, die sich zu Dumpingpreisen auf dem Markt des Bewertungslöschens betätigen wollen und dabei quasi „Rechtsanwaltskanzlei spielen“, schießen mit ihren Versprechen zu Löschanträgen derzeit sprichwörtlich wie Pilze aus dem Boden.

So verlockend und günstig die Versprechen einiger Agenturen in Bezug auf Anträge zum Thema „negative Rezension löschen lassen“ auch erscheinen mögen:

Im Gegensatz zu zugelassenen Rechtsanwälten dürfen solche Agenturen keine Rechtsdienstleistungen im Bereich „negative Rezension löschen lassen“ anbieten oder gar erbringen!

Dies gilt selbst dann, wenn Agenturen vollmundig damit werben, dass sie mit Rechtsanwälten zusammenarbeiten oder dass Syndikusanwälte Ihren Fall übernehmen würden. Völlig losgelöst von der Frage, ob solche Behauptungen überhaupt der Wahrheit entsprechen, hat der Bundesgerichtshof dieses sog. Erfüllungsgehilfenmodell für rechtswidrig erklärt. Ein Unternehmen, das nicht selbst zur Anwaltschaft zugelassen ist, darf dies nicht dadurch umgehen, dass es sich für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen wiederum eines Rechtsanwalts bedient um Rezensionen löschen zu lassen oder auch nur zu beanstanden.

Aus gutem Grund sollen die Bestimmungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) sowohl Sie als Rechtsuchende, als auch den gesamten Rechtsverkehr und die Rechtsordnung vor unqualifizierten Rechtsdienstleistungen schützen. Das ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Bestimmung in § 1 Abs. 1 RDG.

Zwar sind die Grenzen, wann (schon) eine Rechtsdienstleistung vorliegt und wann (noch) nicht, im Zusammenhang mit der Bewertungslöschung fließend. Fest steht aber, dass die Grenzen des Zulässigen äußert eng sind. Eine illegale Rechtsdienstleistung liegt bereits dann vor, wenn eine Internetagentur Sie rechtlich berät. Weil Sie eine solche juristische Beratung und Prüfung Ihrer Bewertungen aber völlig zu Recht erwarten werden, wenn Sie einen Dienstleister mit der Bewertungslöschung beauftragen wollen, zeigt dieser Widerspruch überdeutlich die Nachteile von Internetagenturen auf.

Weiter kommt hinzu, dass Internetagenturen nicht im Entferntesten denselben berufsrechtlichen Regelungen unterliegen wie Anwälte / Rechtsanwälte. Genau genommen existieren für Agenturen überhaupt keine berufsrechtlichen Verhaltenspflichten. Besondere Relevanz hat das für Sie – neben den Fragen der fachlichen Qualifikation – vor allem im Zusammenhang mit Haftungsfragen und Verschwiegenheitsverpflichtungen. Die Verschwiegenheitsverpflichtung betrifft dabei nicht nur das Verhältnis zwischen Ihnen und der Agentur, sondern bspw. auch das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Verfasser der Bewertung. Wir mögen uns insoweit nicht die Folgen für Sie ausmalen, wenn Sie bspw. als Arzt sensible Patientendaten übermitteln, die die Agentur (vermeintlich) benötigt, um eine Bewertung löschen zu lassen. Auf das Handeln der Agentur haben Sie keinerlei Einfluss und müssen es sich trotzdem zurechnen lassen.

Auch sind Internetagenturen nicht dazu berechtigt, Sie erforderlichenfalls vor Gericht zu vertreten. Sollten Sie nach einem Erfolglosen Löschungsversuch einen Rechtsanwalt mit dem weiteren Löschungsverfahren beauftragen müssen oder wollen, kann dieser wiederum nur auf das aufbauen, was zuvor die Agentur in Ihrem Namen veranlasst hat. Ist es dabei zu juristischen oder taktischen Fehlern gekommen, kann dies sogar zum Verlust Ihrer Rechtsmittel führen. Besonders tragisch ist das in denjenigen Fällen, in denen eine von vornherein rechtlich sinnvolle Vorgehensweise problemlos zu einem Löschungserfolg geführt hätte.

Wenn Ihnen Ihr guter Ruf wirklich wichtig ist, sollten Sie ihn nicht vom Zufall abhängen lassen , indem sie ihn in die Hände unqualifizierter Agenturen legen. Vielmehr sollten Sie die Löschung von negativen / schlechten Bewertungen von Rechtsanwälten vornehmen lassen.

Wie sieht es mit kostenlosen oder gar kostenpflichtigen Mustern zur Löschung aus?

Im Internet kursieren mitunter Formulare bzw. Musterschreiben zum Thema „negative Bewertung löschen“, die zur Löschung einer Internetbewertung führen sollen. Diese Formulare und Muster zum Thema „negative Bewertung löschen“ werden mitunter auch kostenpflichtig angeboten.

Bei der Verwendung solcher Muster zur Bewertungslöschung sollte man allerdings sehr vorsichtig sein und genau wissen, was man tut. Denn jede Bewertung und jeder Sachverhalt ist unterschiedlich. Es gibt kein „Schema F“, das in jedem Falle zu dem gewünschten Erfolg führt und die Rezension auch tatsächlich löscht.

Im Gegenteil: Greifen Sie eine Bewertung mit unzutreffender oder taktisch nachteiliger Begründung an, kann es sogar passieren, dass eine an sich löschbare Bewertung allein deshalb unlöschbar wird, weil man im Vorfeld Verfahrensfehler gemacht hat.

bewertung loeschen logo rgb 177 | Negative Bewertungen vom Anwalt löschen lassen

Warum einen Anwalt / Fachanwalt für die Entfernung negativer Google-Bewertungen beauftragen?

Rechtliche Expertise beim Thema „negative Bewertung löschen lassen“

Das Löschen von falschen oder unzulässigen Bewertungen auf Bewertungsportalen erfordert ein tiefgreifendes Verständnis für die komplexen rechtlichen Aspekte rund um die Thematk „negative Bewertung löschen lassen“. Rechtsanwälte mit Spezialisierung in diesen Bereich verfügen über das erforderliche Fachwissen zu den Prblematiken „negative Rezension löschen lassen“, um die rechtlichen Feinheiten zu verstehen, die mit solchen schlechten Bewertungen verbunden sind. Sie können die Situation bewerten, rechtliche Risiken einschätzen und angemessen darauf reagieren, um negative Rezensionen zu entfernen.

Effektive Kommunikation mit Bewertungsportalen

Die Kommunikation mit großen Portalen wie Google, Jameda oder Kununu erfordert spezifisches Know-how rund um das Thema „negative Bewertung löschen lassen“. Rechtsanwälte wissen, wie sie juristisch fundierte Schreiben verfassen und rechtliche Argumente präzise formulieren müssen, um die Chancen zum Entfernen solcher negativen Bewertungen zu maximieren. Ihre Erfahrung beim negative Rezension löschen ermöglicht es ihnen, einen effektiven Dialog mit den Bewertungsportalen zu führen und den Prozess der Löschung der Rezension zu beschleunigen.

Durchsetzung von Ansprüchen auf Löschung durch Rechtsanwälte

Manchmal sind Weiterung rund um das Löschen von Rezensionen erforderlich, wenn Plattformen nicht angemessen auf Löschungsanfragen reagieren. In solchen Fällen können Rechtsanwälte die erforderlichen Schritte wie Abmahnungen, einstweilige Verfügungen oder Unterlassungsklagen ergreifen, um die Durchsetzung von Löschungsansprüchen zu unterstützen.

Schutz des Rufes und Begrenzung von Schäden durch das Entfernen von schlechten Bewertungen

Der Ruf eines Unternehmens oder einer Person kann durch falsche oder diffamierende Bewertungen erheblichen Schaden nehmen. Ein Anwalt kann helfen, den Schaden zu minimieren, indem sie rechtswidrige Bewertungen löschen lässt und so die Reputation schützt.

Zeitersparnis und Fehlervermeidung beim Thema „negative Bewertung löschen lassen“

Die Auseinandersetzung mit rechtswidrigen Bewertungen rund um das Thema „negative Bewertung löschen lassen“ kann zeitaufwendig sein und birgt das Risiko, rechtliche Fehler zu begehen. Die Beauftragung eines Fachanwalts ermöglicht es, diesen Prozess an einen Experten zu abzugeben, der mit den rechtlichen Anforderungen bestens vertraut ist. Das spart nicht nur Zeit, sondern minimiert auch das Risiko von Fehlern beim Löschen von Rezensionen.

Individuelle Beratung und maßgeschneiderte Strategien beim Löschen von negativen Rezensionen

Jeder Fall ist einzigartig und erfordert eine individuelle Herangehensweise. Ein Anwalt kann die spezifischen Umstände zurm Thema „schlechte Bewertung löschen lassen“ analysieren, eine maßgeschneiderte Strategie entwickeln und individuelle Lösungen für Sie entwickeln, um Ihre Ansprüche auf Portalen durchzusetzen.

Fazit:

Die Beauftragung eines Anwalts für die Löschung negativer Bewertungen bietet einen umfassenden rechtlichen Schutz und eine professionelle Herangehensweise. Durch ihr Fachwissen, ihre Erfahrung in der Kommunikation mit Bewertungsportale und ihre Fähigkeit, rechtliche Schritte einzuleiten, kann ein Anwalt dazu beitragen, den Ruf zu wahren und rechtswidrige Rezensionen effektiv zu löschen. Diese Unterstützung durch einen Anwalt (Fachanwalt) ermöglicht es Unternehmen und Einzelpersonen, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren, während rechtliche Angelegenheiten professionell und effizient vom Anwalt umgesetzt werden.

Sie wollen eine negative Rezension löschen lassen? Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

Warum sollte ich gerade einen Fachanwalt von bewertung-löschen24.de beauftragen?

Es gibt mehrere Gründe, unsere spezialisierten Anwälte zu Ihrem idealen Partner rund um das Thema „negative Bewertung löschen lassen“ werden:

Echte Anwaltskanzlei – Fachliche Expertise rund um das Thema „schlechte Bewertung löschen lassen“

Wir von bewertung-löschen24.de sind eine „echte“ Anwaltskanzlei, sodass Ihr Anliegen, die Löschung negativer Bewertungen, von einem „richtigen“ Anwalt oder Fachanwalt betreut wird. Als zugelassene Anwälte unterliegen wir strengen berufsrechtlichen Regelungen, so insbesondere auch mit Blick auf die Haftung, Mandatsbearbeitung und Verschwiegenheit. Dies gilt selbstredend auch beim löschen / entfernen von rechtswidrigen, falschen, unwahren und damit unzulässigen Google-Bewertungen.

Legale Vorgehensweise beim Thema „negative Bewertung löschen lassen“

Bereits dies unterscheidet uns von Internetagenturen, die in aller Regel nicht zur Anwaltschaft zugelassen sind und die sich deshalb auf zumeist illegale Art und Weise die Löschung von rechtswidrigen, falschen, unwahren und damit unzulässigen Bewertungen anbieten.

Kanzlei der kurzen Dienstwege: Persönlicher Kontakt beim Löschen schlechter Bewertungen

Wir betrachten uns zudem als „Kanzlei der kurzen Dienstwege“. Unsere Büroorganisation macht es Ihnen leicht, einen persönlichen Kontakt zu uns aufzubauen und Ihren Rechtsanwalt (Fachanwalt) in unserer Kanzlei sowohl telefonisch als auch per E-Mail unmittelbar zu erreichen.

Spezialisiert auf IT-Recht seit 2007: Umfangreiche Erfahrung beim Thema „schlechte Rezension löschen lassen“

Sodann zählen u.a. das IT-Recht, also das sog. Internetrecht bzw. das eCommerce-Recht, seit unserer Gründung im Jahre 2007 zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten. Wir sind deshalb mit den speziell dort auftretenden und vielschichtigen Fallkonstellationen vertraut. Im Laufe der Jahre konnten unsere Anwälte einen hohen praktischen Erfahrungsschatz bei der Löschung von schlechten Rezensionen aufbauen.

Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz: Unternehmen im Fokus

Zugleich sind wir als Kanzlei mit einem Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz insbesondere auf die Belange der Gewerbetreibenden und Unternehmen spezialisiert.

Expertise im Äußerungsrecht: Basis jeder Bewertung auf Bewertungsportalen

Unsere fachlichen Betätigungen auf dem Gebiet des Äußerungsrechts, das die Grundlage einer jeden Bewertung bildet, runden unsere fachliche sowie praktische Qualifikation im Zusammenhang mit dem Thema „negative Rezension löschen lassen“ ab.

Datenschutzexpertise: Ein Schlüsselaspekt beim Thema „schlechte Bewertung löschen lassen“

Ferner sind das Datenschutzrecht in Form der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Gegenstand vieler Internetbewertungen. Gleich drei unserer Rechtsanwälte bzw. Kollegen sind als Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV-SÜD) tätig – einer dieser Kollegen verfügt gleichzeitig auch noch über die Qualifikation eines Zertifizierten Datenschutzauditors (TÜV-SÜD).

Ihr richtiger Ansprechpartner: Fachliche Qualifikation und praktische Erfahrung bei negativen Bewertungen

Aufgrund unserer Ausrichtung, unserer fachlichen Qualifikation sowie unserer langjährigen praktischen Erfahrung sind wir davon überzeugt, dass wir Ihr richtiger Ansprechpartner im Zusammenhang mit der Problematik „negative Bewertung löschen lassen“ sind.

Verschaffen Sie sich aber gern selbst ein Bild von uns, indem Sie uns im Rahmen eines für Sie unverbindlichen Orientierungstelefonats zu allen Fragen rund um „negative Rezension löschen lassen“ kontaktieren.

Mit welcher Verfahrensdauer bei der Löschung muss ich rechnen?

Die Zeitspanne, bis wann eine Bewertung endgültig gelöscht wird, hängt ganz stark von dem Sachverhalt und dem Verlauf des Löschungsverfahrens ab.

Aufgrund unserer Erfahrungen auf dem Gebiet „negative Bewertung löschen lassen“ können wir sagen, dass in reibungslosen Fällen etwa 1 bis 4 Wochen vergehen, bis eine Bewertung gelöscht ist. Dies gilt sogar für den Großteil aller Bewertungen, die gelöscht werden sollen.

Allerdings wäre es unseres Erachtens irreführend, an dieser Stelle Versprechen zu machen oder Erwartungen zu wecken. Niemand kann den konkreten Verlauf des Löschungsverfahrens voraussehen. Das gilt insbesondere für die Fälle, in denen sich bspw. Google oder die Verfasser der Bewertungen gegen die Löschungsforderungen verteidigen und es deshalb (z.B. nach einer Abmahnung) zu einem Rechtsstreit vor Gericht kommt. Von daher wäre es unseriös, schon an dieser Stelle konkrete Angaben zur Verfahrensdauer zu machen.

Ist das Orientierungstelefonat mit dem Rechtsanwalt wirklich kostenlos?

Ohne Wenn und Aber: JA! 

Wir meinen, dass beim Thema „Bewertungslöschung“ – so wie letztlich in jedem Mandatsverhältnis – zunächst einmal die grundlegenden Fragen, Belange und Bedürfnisse geklärt werden müssen. Dies geht unseres Erachtens nur dann, wenn man sich im Vorfeld zunächst einmal unverbindlich über Ihr Vorhaben unterhält. Dadurch erfahren Sie Näheres über uns und unsere Arbeitsweise. Aber auch wir bekommen eine Vorstellung von Ihren Erwartungen und Zielen.

Darüber hinaus sollte noch „die Chemie stimmen“ – auch Sie sollen also im Rahmen des Orientierungstelefonats unverbindlich herausfinden können, ob Sie sich bei uns „in guten Händen“ fühlen.

All dies funktioniert nach unserer langjährigen Erfahrung als Rechtsanwaltskanzlei nur dann, wenn Sie sich als Interessent für unsere Leistungen keine Sorgen machen müssen, dass bei einem Erstkontakt bereits Kosten in womöglich ungewisser Höhe entstehen.

Erst wenn alles „passt“, wir das Thema „Kosten“ ausdrücklich besprochen haben und Sie uns anschließend förmlich beauftragen, fallen die dafür vereinbarten Rechtsanwaltsgebühren an. Versprochen!

Wenn Sie sich nach dem Orientierungstelefonat gegen eine Beauftragung unserer Kanzlei entscheiden, entstehen Ihnen also keine Kosten.

Sie wollen eine negative Bewertung löschen lassen? Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

Ab wann fallen für mich Kosten oder Rechtsanwaltsgebühren an, wenn ein Anwalt sich mit meinen Bewertungen befasst?

Vertrauen ist für uns besonders wichtig und zwar insbesondere auch dann noch, wenn wir Ihre Ziele erreichen konnten oder unser Tätigwerden abrechnen. Deshalb sprechen wir das Thema „Gebühren“ schon im Eigeninteresse stets im Vorfeld sowie unaufgefordert an.

Erst wenn Sie uns dann sagen, dass es „losgehen“ soll, fallen unsererseits Kosten an.

Nur so können wiederum wir unser Ziel erreichen, dass Sie auch noch dann noch mit uns als Rechtsanwaltskanzlei zufrieden sind, wenn Sie eine Rechnung von uns erhalten.

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Können die Rechtsanwälte nicht Erfolgshonorare für die Löschung vereinbaren?

Nein. 

Als Anwaltskanzlei dürfen wir Ihnen leider kein Erfolgshonorar rund um das Thema „negative Bewertung löschen lassen“ anbieten. Nach den für uns Anwälte geltenden berufsrechtlichen Bestimmungen dürfen Erfolgshonorare nur unter ganz engen Voraussetzungen vereinbart werden.

Erfolgshonorare sind gemäß § 49b Abs. 2 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ausdrücklich unzulässig, soweit das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nichts anderes bestimmt. Nur dann, wenn Sie als Mandant im Einzelfall bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würden, dürfte nach § 4a Abs. 1 RVG ein Erfolgshonorar vereinbart werden.

Diese Fälle sind in unserer Praxis bis dato noch nie vorgekommen.

Wenn Sie jedoch der Meinung sind, dass Ihr Fall anders gelagert sei, können Sie uns darauf natürlich gern ansprechen.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten einer Bewertungslöschung?

Ja, wenn Sie uns als Rechtsanwaltskanzlei mit der anwaltlichen Löschung auf Bewertungsportalen beauftragen, werden die Kosten in den meisten Fällen von den Rechtsschutzversicherern übernommen. Dies gilt dann sowohl für die außergerichtlichen Kosten als auch für die Kosten, die Ihnen womöglich durch ein gerichtliches Verfahren entstehen.

Dies unterscheidet uns von den nicht zur Anwaltshaft zugelassenen Internetagenturen, die sich auf illegale Art und Weise rechtsberatend auf dem Gebiet „negative Bewertung löschen lassen“ betätigen.

Die Einzelheiten hängen aber auch von Ihrem ganz individuellen Versicherungsvertrag und dem sich daraus ergebenden Versicherungsumfang ab. Unter Umständen ist auch eine vereinbarte Selbstbeteiligung zu berücksichtigen.

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Können Sie Google-Bewertungen auch entfernen, wenn sie rechtmäßig sind?

Nein! 

Bewertungen, die rechtmäßig sind, können leider nicht allein deshalb gelöscht werden, weil sie sich negativ auf ein Unternehmen auswirken oder sonst wie unliebsam sind.

Wir wissen, dass einige Anwaltskollegen und Internetagenturen mit gegenteiligen Behauptungen werben. Das ist jedoch schlichtweg falsch! Schon dem Wortlaut nach liegt es auf der Hand, das etwas, was rechtmäßig ist, nicht gelöscht werden muss. Lassen Sie sich also bitte „keinen Bären aufbinden“ und hinterfragen Sie derart reißerische Behauptungen eines Anwalts kritisch.

Richtig ist einzig, dass mit der Wahl der für den Einzelfall richtigen Strategie doch noch Chancen bestehen, selbst solche Bewertungen löschen zu lassen, die sich in der Sache selbst als rechtmäßig erweisen.

Damit handelt es sich aber um Fragen der taktischen Vorgehensweise und danach, ob allein die Taktik letztlich doch noch zur Löschung führt. Mit der Frage, ob auch rechtmäßige Bewertungen gelöscht werden können, hat dies aber rein gar nichts zu tun.

Obwohl wir die Taktiken kennen und diese natürlich auch zu Gunsten unserer Mandanten anwenden, machen wir keine überzogenen Versprechungen. Stattdessen sprechen wir die Chancen und Risiken von vornherein offen an.

 

Welche Bewertungen lassen sich nicht löschen?

Hierauf gibt es leider keine konkrete, erschöpfende Antwort.

Es lässt sich unserer Erfahrung nach aber festhalten, dass eine Internetbewertung,

  •     der (nachweislich) ein Kundenkontakt/eine geschäftliche Beziehung vorausgegangen ist, und
  •     die entweder wahre Tatsachenbehauptungen enthält und/oder
  •     die sich noch im Rahmen der zulässigen Meinungsäußerung bewegt,

vom bewerteten Unternehmen hingenommen werden müssen.

Aber selbst bei anfänglich aussichtslos erscheinenden Fällen kann bei taktisch sinnvoller Vorgehensweise häufig doch noch eine Bewertungslöschung erreicht werden. Die Praxis zeigt somit, dass sich weitaus mehr Bewertungen löschen lassen als man zunächst meint.

Gibt es Bewertungen, die generell unzulässig und damit löschbar sind?

Ja, es gibt durchaus Bewertungstexte oder Rezensionen, die stets unzulässig sind. Sie können immer eine deratige negative Bewertung löschen lassen. Dabei handelt es sich um solche Bewertungen, die sich als Schmähkritik, Formalbeleidigungen oder als Angriff auf die Menschenwürde erweisen und deren Inhalte sich nicht mit dem konkreten Sachverhalt auseinandersetzen.

Nach Auffassung der Gerichte steht in derartigen Fällen nicht die Bewertung eines Unternehmens im Vordergrund, sondern vielmehr die Ehrbeeinträchtigung des Bewerteten. Solche Bewertungen sind immer unzulässig.

Aber auch solche Bewertungen, die gegen die Richtlinien der Bewertungsplattformen verstoßen, sind zu löschen. So macht bspw. Google ganz genaue Vorgaben dazu, welche Bewertungen zulässig sind und welche Bewertungen nicht. Auch an den Inhalt der Bewertungen stellt Google konkrete Anforderungen. Wenn diese Richtlinien nicht beachtet werden, kann allein schon deshalb eine Löschung der unzulässigen Bewertung verlangt werden.

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Kann ich eine negative Bewertung löschen lassen, wenn ich den Autor nicht kenne?

Ja, selbst dann, wenn Sie den Verfasser einer Bewertung nicht kennen, er anonym ist oder sie die unter einem Pseudonym abgegebene Bewertung nicht einer konkreten Person zuordnen können, können Sie erfolgreich gegen eine Bewertung vorgehen.

Dies liegt vor allem daran, dass Sie in diesen Fällen nicht gegen den Bewerter selbst vorgehen würden, sondern gegen die Betreiber der jeweiligen Bewertungsplattform, also bspw. gegen Google.

Zwar unterscheidet sich das rechtliche Vorgehen gegen Google als Bewertungsplattform von dem unmittelbaren Vorgehen gegen den Verfasser der Bewertung. Allerdings kann auch ein Löschungsanspruch unmittelbar gegenüber Google durchgesetzt werden, wenn Google das sog. Prüfverfahren nicht einleitet oder die sich daraus ergebenden Prüfpflichten verletzt.

Der Umstand jedenfalls, dass sich der Verfasser einer schlechten Bewertung in der Anonymität des Internets versteckt, stellt für Sie kein rechtliches Hindernis dar.

Kann ich auch unmittelbar gegen den rechtswidrigen Bewerter vorgehen?

Ja, das ist theoretisch möglich – in der Praxis aber äußerst selten.

Um unmittelbar gegen den Autor einer Bewertung vorgehen zu können, müssen Sie (naturgemäß) dessen Identität kennen und diese notfalls vor allem auch erstmal beweisen können.

Das erscheint nur auf den ersten Blick banal zu sein. Denn selbst dann, wenn Sie eine Bewertung von „Horst Müller“ erhalten haben und tatsächlich einen Kunden, Patienten, Mandanten, oder Geschäftspartner namens „Horst Müller“ kennen, bedeutet dies nicht automatisch und zwangsläufig, dass es sich bei diesem „Horst Müller“ auch tatsächlich um den Verfasser der Bewertung handelt. So ist es denkbar, dass ein Google-Konto von unterschiedlichen Personen genutzt wird, bspw. durch Familienmitglieder, oder aber das sog. Fake-Accounts erstellt werden, unter denen dann eine Bewertung abgegeben wird.

Würden Sie nun sprichwörtlich Ihre Hand dafür ins Feuer legen wollen, dass der Bewerter „Horst Müller“ identisch mit dem Ihnen bekannten „Horst Müller“ ist?

Wir würden es jedenfalls nicht, zumal davon und vor allem auch von der Beweisbarkeit abhängt, ob ein Rechtsstreit schon an Zulässigkeitshürden scheitert, weil Sie schlicht und einfach den falschen „Horst Müller“ verklagt haben – von Regressansprüchen mal ganz abgesehen.

Allein schon vor diesen Hintergründen bietet es sich in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle an, zunächst einmal gegen die Betreiber der Bewertungsplattformen vorzugehen.

Können auch anonyme schlechte Bewertungen ohne Bewertungstext gelöscht werden?

In aller Regel: Ja! Sie können auch eine solche negative Bewertung löschen lassen.

Die herrschende Meinung geht davon aus, dass es sich bei Bewertungen, die nur aus Sternen, bestehen, also bei Bewertungen ohne Kommentar, zwar um Meinungsäußerungen handelt, die grundsätzlich zulässig sind und die somit geduldet werden müssen.

Allerdings fordert ein Großteil der Gerichte, dass dieser Meinungsäußerung dann zumindest eine tatsächliche Anknüpfungsgrundlage zugrunde liegen muss. Anknüpfungsgrundlage für eine reine Sterne-Bewertung könnten bspw. ein Kundenkontakt, ein Arzt-Patienten-Verhältnis oder eine sonstige Geschäftsbeziehung sein.

Wenn eine solche Anknüpfungsgrundlage nicht existiert oder zumindest vom Verfasser der Bewertung nicht bewiesen werden kann, ist nach Auffassung der Gerichte sogar die reine 1-Sterne-Bewertung unzulässig und muss gelöscht werden.

Sie wollen eine negative Bewertung löschen lassen? Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung.

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Bewertung und einer Rezension?

Google unterscheidet tatsächlich begrifflich zwischen „Bewertungen“ und „Rezensionen“.

Bei „Bewertungen“ handelt es sich schlicht um Bewertungen, die durch die reine Vergabe von Sternen (ohne Text) kennzeichnen, also von der sog. Ein-Sterne-Bewertung bis hin zur Fünf-Sterne-Bewertung.

Die Rezension stellt den eigentlichen Bewertungstext dar – also den sprachlichen/textlichen Inhalt der Bewertung.
Wie hoch sind die Erfolgsaussichten einer Bewertungslöschung?

Nach unserer praktischen Erfahrung stehen die Chancen, eine schlechte Bewertung endgültig zu löschen, mit etwa 90 % sehr gut.

Zu beachten ist allerdings, dass es sich dabei um einen Durchschnittswert handelt, der naturgemäß keine Aussage über den jeweiligen Einzelfall treffen kann. Eine Tendenz und Risikoabschätzung lässt sich hieraus aber dennoch sehr gut herleiten.

Ist es anrüchig oder bedenklich, wenn Sie eine negative Bewertung löschen lassen?

Nein – das Gegenteil ist der Fall. Es ist keinefalls anrüchig oder bedenklich, wenn Sie eine negative Bewerung löschen lassen.

Bei Internetbewertungen sollte es allen redlich Handelnden ausschließlich darum gehen, dass jede Bewertung zu einer vollständigen und vor allem auch wahrheitsgemäßen Darstellung des Ortes, also des bewerteten Unternehmens, beiträgt.

Zu diesem Zwecke sehen bspw. die Richtlinien von Google vor, dass die von Nutzern erstellten Inhalte eine Art Vorschau bieten und somit möglichst die reale Umgebung abbilden sollen. Google will sicherstellen, dass bspw. Google Maps eine faire und ehrliche Plattform bleibt. Deshalb sollen Bewertungen ebenfalls authentisch und genau sein sowie auf tatsächlichen Erlebnissen und Informationen basieren. Fake-Inhalte, nicht themenbezogene Rezensionen, Verleumdungen, Beleidigungen, persönliche Angriffe sowie unnötige oder falsche Angaben wünscht selbst Google ausdrücklich nicht. Sie können derartige negative Bewertungen löschen lassen.

Dies halten wir für richtig.

Niemand wird von Ihnen verlangen können, dass Sie unnötiger Weise oder aus falscher Bescheidenheit unzulässige und rechtswidrige Bewertungen dulden. Deshalb ist es selbstverständlich Ihr gutes Recht, schlechte Internetbewertungen einer rechtlichen Überprüfung zu unterziehen und sie ggf. anschließend auf dem Rechtsweg löschen / entfernen zu lassen.

Dies gilt umso mehr, als dass Negativbewertungen / Fake-Bewertungen nach unserer Erfahrung mitunter auch auf unlautere Weise im Wettbewerbskampf von Mitbewerbern oder von enttäuschten Kunden missbraucht werden. Weil es dabei freilich nicht darum geht, Ihr Unternehmen wahrheitsgemäß darzustellen, können Sie selbstverständlich auch solche negative Rezensionen löschen lassen.

Sofern sich anschließend bewahrheitet, dass eine Bewertung rechtswidrig ist, ist diese Bewertung zu löschen. Sowohl zum Schutz Ihres Unternehmens als auch zur Erreichung des Ziels, das Ihre Leistungen wahrheitsgemäß und realitätsgetreu dargestellt werden, können und sollten Sie die Ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel mit gutem Gewissen einsetzen.

Soll ich auf eine negative / schlechte Bewertung antworten oder reagieren?

Davon können wir nur abraten. 

Zwar ist es auch für uns verständlich, dass Sie auf schlechte Kritik antworten und eine unfaire oder unwahre Bewertungen reagieren wollen, um dabei auch Ihre Sicht der Dinge darzustellen. Allerdings müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass Ihre Reaktion auf die negative Bewertung unmittelbare Auswirkungen auf das Löschverfahren hat.

Selbst wenn Sie später Ihre Antwort auf eine negative Bewertung wieder löschen, bleibt diese Information bspw. bei Google gespeichert, sodass Google im Falle eines Rechtsstreits auf Ihre eigenen Angaben zurückgreifen kann. Dies kann in schlimmsten Fall sogar so weit führen, dass eine an sich löschbare Bewertungen nur deshalb praktisch unlöschbar wird, weil im Vorfeld – wenn natürlich auch unabsichtlich – taktische Fehler gemacht worden sind.

Haben Sie Fragen zum Thema „negative Rezension löschen lassen“? Sprechen Sie uns an.

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