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Wer darf bei Google eine Bewertung schreiben und wer nicht?

Bewertungen und Rezensionen auf Plattformen wie Google sind für Verbraucher von unschätzbarem Wert, um fundierte Entscheidungen zu treffen. Doch nicht jeder sollte eine Bewertung schreiben dürfen. Es gibt klare Richtlinien und ethische Standards, die bestimmen, wer bei Google eine Bewertung schreiben kann und wer nicht. Im Folgenden werden wir die Kriterien für das Schreiben von Bewertungen und Rezensionen bei Google detailliert erläutern.

Bewertung schreiben

Wer darf eine Google Bewertung schreiben:

1. Echte Kunden und Nutzer: Der Grundsatz für das Verfassen von Bewertungen lautet: Nur echte Kunden und Nutzer sollten Bewertungen verfassen, also Personen, die eine echte und eigene Erfahrung mit dem bewerteten Unternehmen, Hotel, Restaurant oder Arzt gemacht haben. Dies gewährleistet, dass die Meinungen auf tatsächlichen Erfahrungen basieren und somit glaubwürdig sind.

Beispiel: Ein Restaurantbesucher, der kürzlich in einem Lokal gegessen hat, kann eine Bewertung schreiben, wie zufrieden er mit seinem Besuch war. Seine Meinung basiert auf seiner realen Erfahrung, er darf daher eine Google Bewertung schreiben.

2. Ehemalige und gegenwärtige Mitarbeiter: Ehemalige und gegenwärtige Mitarbeiter eines Unternehmens dürfen ebenfalls eine Bewertung schreiben. Allerdings sollten sie transparent sein und angeben, dass sie eine Verbindung zum Unternehmen haben. Dies ist wichtig, um mögliche Interessenkonflikte offenzulegen und die Vertrauenswürdigkeit der Bewertung zu wahren.

Beispiel: Ein ehemaliger Mitarbeiter eines Ladens kann eine Bewertung über die Qualität des Kundenservices schreiben, solange er angibt, dass er früher für das Unternehmen gearbeitet hat.

3. Geschäftsinhaber und Mitarbeiter: Geschäftsinhaber und Mitarbeiter des bewerteten Unternehmens dürfen Bewertungen und Rezensionen verfassen. Allerdings müssen sie dann deutlich machen, dass sie eine Beziehung zum Unternehmen haben. Dies ermöglicht Verbrauchern, die Bewertungen in den richtigen Kontext zu setzen und potenzielle Interessenkonflikte zu erkennen.

Beispiel: Der Besitzer eines Restaurants kann eine Rezension über sein eigenes Lokal verfassen, aber er muss dabei darauf hinweisen, dass er der Geschäftsinhaber ist.

4. Unbeteiligte Dritte: Personen, die das bewertete Unternehmen, Produkt oder die Dienstleistung unabhängig nutzen, sind berechtigt, eine dürfen eine Bewertung schreiben. Ihr Standpunkt wird oft als besonders objektiv angesehen, da sie keine persönlichen Interessen im Spiel haben.

Beispiel: Ein Tourist, der zufällig an einem Geschäft vorbeigeht und dort einkauft, kann seine Meinung über die Qualität der Produkte oder des Ladenlokals teilen.

Bei Google dürfen somit verschiedene Personen Bewertungen schreiben, darunter echte Kunden und Nutzer, ehemalige und gegenwärtige Mitarbeiter, Geschäftsinhaber und Mitarbeiter des bewerteten Unternehmens sowie unbeteiligte Dritte. Wichtig ist dabei, dass die Bewertungen auf tatsächlichen Erfahrungen basieren und transparent sind. Dies trägt zur Glaubwürdigkeit der Bewertungen bei und ermöglicht es den Lesern, die Meinungen in den richtigen Kontext zu setzen. Letztendlich sollen die Bewertungen den Nutzern helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen.

Wer sollte keine Bewertungen und Rezensionen schreiben:

1. Gefälschte Bewertungen: Gefälschte Bewertungen, seien sie positiv oder negativ, sind inakzeptabel. Das Verfassen von gefälschten Bewertungen, um den Ruf eines Unternehmens zu manipulieren, ist unethisch und hat rechtliche Konsequenzen.

Beispiel: Ein Konkurrent, der gefälschte negative Bewertungen über ein anderes Unternehmen verfasst, um dessen Ruf zu schädigen, handelt unethisch.

2. Konkurrierende Unternehmen: Konkurrierende Unternehmen dürfen ebenfalls keine diffamierende oder gefälschte Bewertung schreiben, um ihren Wettbewerbern zu schaden. Dies verstößt nicht nur gegen die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen des UWG, sondern kann auch darüber hinaus empfindliche rechtliche Konsequenzen haben.

Beispiel: Ein Konkurrent, der gefälschte Bewertungen über ein anderes Unternehmen schreibt, um seine eigenen Produkte oder Dienstleistungen in einem besseren Licht darzustellen, handelt unlauter.

3. Personen mit unangemessenen Absichten: Personen, die Bewertungen mit beleidigenden, diskriminierenden, unangemessenen oder rechtswidrigen Inhalten verfassen, verstoßen gegen die Nutzungsrichtlinien der Plattform. Hassrede, Verleumdung und Diskriminierung sind inakzeptabel.

Beispiel: Jemand, der in einer Bewertung rassistische oder beleidigende Bemerkungen macht, verstößt gegen die Nutzungsrichtlinien, gegen geltende Gesetze sowie gegen ethische Standards.

4. Verstöße gegen Plattformrichtlinien: : Personen, die gegen die Nutzungsrichtlinien und Regeln der Plattform verstoßen, sind in der Regel nicht dazu berechtigt, Bewertungen und Rezensionen zu schreiben. Dies kann für Personen gelten, die wiederholt gegen die Community-Standards der Plattform verstoßen haben.

Beispiel: Ein Nutzer, der wiederholt gefälschte Profile erstellt, um positive Bewertungen für sein eigenes Unternehmen zu schreiben, kann von der Plattform ausgeschlossen werden.

Insgesamt ist es entscheidend, dass Bewertungen und Rezensionen auf Plattformen wie Google eine authentische und hilfreiche Informationsquelle für Verbraucher sind. Personen, die eine solche Google Bewertung schreiben, sollten dies ehrlich, fair und transparent tun. Unternehmen sollten die Nutzungsrichtlinien von Plattformen wie Google respektieren und keine unlauteren Praktiken anwenden, um ihre eigenen Bewertungen zu manipulieren. Dies fördert das Vertrauen und die Integrität des Bewertungssystems im Internet und ermöglicht Verbrauchern, fundierte Entscheidungen zu treffen, die auf realen Erfahrungen Dritter beruhen.