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Warnhinweis im Jameda-Profil

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 12.6.2020, Az. 2-3 O 167 /20

Ein Zahnarzt sah sich mit einem unangenehmen Problem konfrontiert, als er feststellte, dass Jameda, eine bekannte Bewertungsplattform für Ärzte und Gesundheitsdienstleister, einen Warnhinweis auf seinem Profil angebracht hatte. Dieser Warnhinweis besagte sinngemäß, dass:

  • Jameda „Auffälligkeiten“ festgestellt habe, die den Verdacht nahelegten, dass Bewertungen manipuliert worden seien,
  • Jameda den Zahnarzt um Aufklärung gebeten habe, wobei dieser bestritt, für die festgestellten Auffälligkeiten verantwortlich zu sein,
  • Jameda nicht abschließend beurteilen könne, ob die Bewertungen tatsächlich durch den Zahnarzt manipuliert wurden,
  • Jameda aufgrund dieses Sachverhalts nicht ausschließen könne, dass das Profil manipulierte Bewertungen enthalte.
464 01 01 cowarnhinweis im jameda | Negative Bewertungen vom Anwalt löschen lassen

Der betroffene Zahnarzt fühlte sich durch diesen Warnhinweis in seinen Rechten verletzt und strebte im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes die Löschung des Warnhinweises an.

Das Landgericht Frankfurt am Main entschied jedoch in diesem Fall gegen den Zahnarzt. Zur Begründung führte das Gericht die folgenden Überlegungen an:

  • Jameda hatte in diesem Fall ausreichende und substantiierte Anhaltspunkte für eine mögliche Manipulation der Bewertungen. Die betroffenen Bewertungen stammten von IP-Adressen, die Jameda bereits aus anderen Fällen kannte, in denen Unternehmen gekaufte Bewertungen für Jameda-Profile abgegeben hatten. In diesen anderen Fällen hatten die betroffenen Ärzte Manipulationen zugegeben.
  • Der Zahnarzt konnte diesen Verdacht nicht wirksam entkräften. Er hatte lediglich pauschal bestritten, die Bewertungen manipuliert zu haben, und keine überzeugenden Gegenbeweise vorgelegt.
  • Die Bewertungsplattform Jameda verfolgt das öffentliche Interesse, die Transparenz im Gesundheitswesen zu fördern und den Wettbewerb zwischen Ärzten zu ermöglichen. Um diese Funktionen zu erfüllen, ist es wichtig, dass die Glaubwürdigkeit der Plattform nicht beeinträchtigt wird. Ein Warnhinweis kann dazu beitragen, die Glaubwürdigkeit der Plattform zu schützen.
  • Der von Jameda geschaltete Warnhinweis wurde als inhaltlich fair und angemessen erachtet. Er enthielt keine Vorverurteilung des Zahnarztes, sondern erklärte deutlich, dass es sich um einen Verdacht handele.

Fazit:

Bewertungsplattformen haben Mechanismen entwickelt, um gekaufte Bewertungen zu erkennen und Manipulationen zu verhindern. Dies kann zur Löschung von Bewertungen oder, wie im beschriebenen Fall, zu öffentlich sichtbaren Warnhinweisen führen.

Dennoch bedeutet das nicht, dass ein solcher Warnhinweis immer hingenommen werden muss. Wenn ein Warnhinweis geschaltet wird, muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob die Entscheidung der Bewertungsplattform verhältnismäßig war. Ein Arzt hat gute Chancen, einen Warnhinweis löschen zu lassen, wenn er überzeugend darlegen kann, dass er keine Manipulation vorgenommen hat.

Ein fast zeitgleich mit dem oben beschriebenen Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main ergangenes Urteil des Landgerichts Kassel vom 15. Juni 2020 (Az. 10 O 703/20) bestätigte einen Anspruch auf Löschung des Warnhinweises. In diesem Fall kam heraus, dass die Manipulation nicht von der bewerteten Ärztin selbst, sondern ohne ihr Wissen von einem Praxisinhaber einer Gemeinschaftspraxis veranlasst wurde.