Negative Bewertungen und Datenschutz: Risiken und Herausforderungen bei der Reaktion auf Bewertungen
Online-Bewertungen haben in den letzten Jahren eine entscheidende Rolle bei der Wahrnehmung von Unternehmen, Dienstleistern und sogar Privatpersonen gespielt. Ob auf Google, Jameda oder spezialisierten Bewertungsplattformen, Bewertungen haben in der digitalen Welt einen großen Einfluss auf das Geschäft von Unternehmen und das Vertrauen von Neukunden. Während positive Bewertungen die Reputation eines Unternehmens erheblich stärken können, haben negative Bewertungen das Potenzial, wirtschaftliche Schäden zu verursachen und den Ruf langfristig zu schädigen.
In einer digitalisierten Gesellschaft hat sich die Art und Weise, wie wir Empfehlungen geben und Bewertungen hinterlassen, stark verändert. Was früher durch Mundpropaganda weitergegeben wurde, findet heute in der Öffentlichkeit statt, und Bewertungen sind oft für jedermann zugänglich. Diese neue Form der Kommunikation bringt nicht nur Vorteile, sondern auch erhebliche Herausforderungen mit sich. Ein besonders sensibles Thema ist dabei der Datenschutz, der nicht nur den Verfasser einer Bewertung, sondern auch das bewertete Unternehmen oder den Dienstleister betreffen kann.

In diesem umfassenden Artikel werden die Risiken und Herausforderungen beleuchtet, die negative Bewertungen in Bezug auf den Datenschutz mit sich bringen. Dabei wird detailliert erklärt, wie Unternehmen auf Bewertungen reagieren sollten, um Datenschutzverletzungen zu vermeiden, und welche rechtlichen Konsequenzen sich bei einem Verstoß ergeben können.
Das Wichtigste in Kürze:
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Datenschutz bei der Reaktion auf negative Bewertungen: Unternehmen müssen bei der Beantwortung von Bewertungen darauf achten, keine personenbezogenen Daten preiszugeben, um Datenschutzverstöße zu vermeiden. Verstöße gegen die DSGVO können zu Bußgeldern führen.
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Vermeidung von Datenpannen durch sorgfältige Reaktionen: Selbst unbeabsichtigte Nennungen von Namen oder spezifischen Details über den Kunden oder Patienten können zu erheblichen Datenschutzproblemen führen. Eine durchdachte und datenschutzkonforme Reaktion ist unerlässlich.
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Klare Richtlinien sind essenziell: Unternehmen sollten interne Richtlinien für den Umgang mit Online-Bewertungen festlegen und ihre Mitarbeiter darin schulen, professionell und gesetzeskonform zu reagieren, um rechtliche Risiken zu minimieren.
Die Bedeutung von Bewertungen in der digitalen Welt
Bewertungen haben sich in den letzten Jahren zu einem der wichtigsten Entscheidungsfaktoren für Konsumenten entwickelt. Laut einer Umfrage von BrightLocal aus dem Jahr 2023 gaben 82 % der Verbraucher an, dass sie Online-Bewertungen als ebenso vertrauenswürdig wie persönliche Empfehlungen einstufen. Dieser Vertrauensvorschuss zeigt, wie wichtig Bewertungen für den Ruf eines Unternehmens sind. Eine einzige negative Bewertung kann, je nach Plattform und Sichtbarkeit, erhebliche Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung haben.
Authentizität und Vertrauen
Die entscheidende Frage, die sich in diesem Zusammenhang stellt, lautet: Warum vertrauen Menschen Online-Bewertungen? Die Antwort liegt in der Wahrnehmung ihrer Authentizität. Konsumenten gehen davon aus, dass Bewertungen echte Erfahrungen von echten Menschen widerspiegeln. Diese Bewertungen geben einen unmittelbaren Einblick in die Qualität von Dienstleistungen und Produkten, den man aus Marketingmaterialien oder Unternehmenswebseiten nicht entnehmen kann.
Allerdings gibt es auch hier Risiken. Einige Unternehmen haben sich in der Vergangenheit der Manipulation von Bewertungen schuldig gemacht, indem sie entweder gefälschte positive Bewertungen gekauft oder negative Bewertungen ihrer Konkurrenten in Auftrag gegeben haben. Dies hat dazu geführt, dass Plattformen wie Google striktere Maßnahmen ergriffen haben, um gefälschte Bewertungen zu identifizieren und zu entfernen. Dennoch bleibt die Frage: Wie reagiert man auf eine negative, aber echte Bewertung, ohne dabei den Datenschutz zu verletzen?
Plattformen und ihre Mechanismen
Es gibt eine Vielzahl von Plattformen, auf denen Nutzer ihre Erfahrungen teilen können. Die bekanntesten Plattformen sind:
- Google My Business: Jeder mit einem Google-Konto kann eine Bewertung hinterlassen, die sofort öffentlich zugänglich ist. Google-Bewertungen haben eine hohe Sichtbarkeit und sind oft der erste Kontaktpunkt, den potenzielle Kunden mit einem Unternehmen haben.
- Jameda: Diese Plattform ist speziell auf Ärzte und medizinische Einrichtungen ausgerichtet. Patienten können hier ihre Erfahrungen mit Ärzten, Kliniken und anderen medizinischen Einrichtungen teilen. Da es im medizinischen Bereich oft um sensible Daten geht, birgt Jameda besondere Risiken im Hinblick auf den Datenschutz.
- Yelp und TripAdvisor: Diese Plattformen decken hauptsächlich den Gastronomie- und Tourismussektor ab. Bewertungen auf Yelp und TripAdvisor haben großen Einfluss auf die Entscheidung potenzieller Kunden, ob sie ein Restaurant besuchen oder in einem Hotel übernachten.
Auswirkungen von negativen Bewertungen auf Unternehmen
Es ist wichtig zu verstehen, dass negative Bewertungen nicht nur den Ruf eines Unternehmens schädigen, sondern auch konkrete wirtschaftliche Folgen haben können. Laut einer Studie von Harvard Business School können Unternehmen durch eine Verbesserung ihrer Bewertung um eine Sternbewertung eine Umsatzsteigerung von bis zu 9 % erzielen. Auf der anderen Seite kann eine Abnahme der Bewertung ähnliche Umsatzverluste zur Folge haben. Insbesondere für kleinere Unternehmen, die stark auf Mundpropaganda und Empfehlungen angewiesen sind, können negative Bewertungen existenzbedrohend sein.
Datenschutz als Risiko bei der Reaktion auf Bewertungen
Während es völlig legitim ist, auf Bewertungen zu reagieren – insbesondere wenn sie negativ sind –, müssen Unternehmen und Dienstleister bei ihren Antworten vorsichtig sein. Eine unüberlegte Antwort auf eine negative Bewertung kann schnell zu einem Datenschutzverstoß führen, wenn dabei personenbezogene Daten des Verfassers offengelegt werden.
Unbewusste Datenschutzverstöße
Viele Unternehmen sind sich nicht bewusst, dass sie mit ihrer Antwort auf eine Bewertung gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen können. Dies passiert oft, wenn in der Reaktion auf eine anonyme Bewertung der tatsächliche Name des Bewertenden genannt wird oder sensible Informationen offengelegt werden, wie z. B. die Art der Dienstleistung oder medizinische Details.
Beispiel: Eine Zahnarztpraxis erhält eine negative Bewertung, in der sich ein Patient anonym über eine schmerzhafte Behandlung beschwert. In der Antwort auf die Bewertung nennt der Zahnarzt den Namen des Patienten und erwähnt, dass dieser sich einer komplizierten Zahnoperation unterzogen hat. Hier liegt ein klarer Verstoß gegen den Datenschutz vor, da Gesundheitsdaten ohne Zustimmung des Patienten preisgegeben wurden.
Der Umgang mit personenbezogenen Daten
Laut DSGVO müssen personenbezogene Daten mit größter Sorgfalt behandelt werden. Personenbezogene Daten umfassen laut Art. 4 DSGVO jede Information, die sich auf eine identifizierbare natürliche Person bezieht. Dazu gehören offensichtliche Daten wie Name, Adresse und Telefonnummer, aber auch weniger offensichtliche Informationen wie die IP-Adresse oder der Standort des Nutzers.
Ein besonders sensibler Bereich sind die sogenannten besonderen Kategorien personenbezogener Daten, zu denen auch Gesundheitsdaten gehören. Diese Daten sind gemäß Art. 9 DSGVO besonders schützenswert, und ihre Verarbeitung ist nur unter sehr strengen Voraussetzungen erlaubt.
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Nennung personenbezogener Daten als Datenschutzverstoß
Ein häufiger Fehler, den Unternehmen bei der Reaktion auf negative Bewertungen machen, ist die Nennung von personenbezogenen Daten des Bewertenden, insbesondere wenn dieser seine Bewertung anonym abgegeben hat. Diese unbedachte Offenlegung kann gravierende rechtliche Konsequenzen haben und zu erheblichen Bußgeldern führen.
Fallbeispiel: Klarnamennennung in einer Bewertung
Ein bekanntes Beispiel für einen solchen Verstoß ist der Fall eines Friseursalons, der auf eine negative Google-Bewertung eines anonymen Kunden antwortete. In der Antwort nannte der Friseursalon den vollen Namen des Kunden, den dieser beim Besuch des Salons angegeben hatte. Der Kunde fühlte sich dadurch in seiner Privatsphäre verletzt und reichte Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde ein. Das Ergebnis: Der Friseursalon wurde wegen eines Verstoßes gegen den Art. 5 Abs. 1 lit. a) DSGVO (Grundsatz der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung) zu einer Geldstrafe verurteilt.
Gesundheitsdaten als besonders schützenswerte Datenkategorie
Ein besonders gravierender Fall ereignete sich im medizinischen Bereich. Ein Patient hinterließ auf Jameda eine negative Bewertung über die Behandlung durch einen Hautarzt. Der Arzt reagierte öffentlich auf die Bewertung und gab dabei den Behandlungsgrund des Patienten preis, indem er erwähnte, dass er eine Hautinfektion behandelt habe. Hier handelte es sich um eine unbefugte Verarbeitung von Gesundheitsdaten, die gemäß Art. 9 DSGVO nur unter sehr strengen Voraussetzungen verarbeitet werden dürfen.
Der Arzt wurde von der zuständigen Datenschutzbehörde zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. Dieser Fall verdeutlicht, dass insbesondere im Gesundheitswesen besondere Vorsicht geboten ist, da hier die Offenlegung von Gesundheitsdaten nicht nur gegen die DSGVO, sondern auch gegen das ärztliche Berufsgeheimnis gemäß § 203 StGB verstoßen kann.
Datenpanne durch identifizierende Reaktion auf negative Bewertung
Eine unüberlegte Antwort auf eine Bewertung kann schnell zu einer Datenpanne führen. Dies geschieht oft im Affekt, wenn der Bewertete sich durch eine unvorteilhafte Beurteilung angegriffen fühlt und seinem Ärger Luft macht. Eine solche Reaktion kann nicht nur dem Ruf des Unternehmens weiter schaden, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Was ist eine Datenpanne?
Eine Datenpanne liegt vor, wenn personenbezogene Daten unbefugt offengelegt, verändert, gelöscht oder anderweitig verarbeitet werden. Im Kontext von Online-Bewertungen bedeutet dies in der Regel, dass Daten des Verfassers ohne dessen Zustimmung öffentlich gemacht werden. Solche Datenpannen sind nicht nur für das betroffene Unternehmen unangenehm, sondern müssen auch der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet werden.
Meldepflicht bei Datenschutzvorfällen
Gemäß Art. 33 DSGVO muss ein Datenschutzvorfall innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Datenschutzbehörde gemeldet werden, wenn ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Person besteht. In den meisten Fällen, in denen personenbezogene Daten in öffentlichen Antworten auf Bewertungen offengelegt werden, liegt ein solches Risiko vor, insbesondere wenn sensible Informationen wie Gesundheitsdaten betroffen sind.
Benachrichtigung der betroffenen Person
Neben der Meldung an die Datenschutzaufsichtsbehörde sieht Art. 34 DSGVO auch vor, dass die betroffene Person, deren Daten offengelegt wurden, über die Datenpanne informiert werden muss. Diese Benachrichtigung muss unverzüglich erfolgen, wenn der Verantwortliche annimmt, dass die betroffene Person keine Kenntnis von dem Vorfall hat. In Fällen, in denen der Bewertende durch die öffentliche Antwort direkt von der Datenpanne erfährt (etwa durch die Nennung seines Namens oder seiner Gesundheitsdaten), kann auf eine separate Benachrichtigung verzichtet werden.
Doch auch hier gibt es Herausforderungen. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie nicht nur die Aufsichtsbehörde, sondern auch die betroffene Person korrekt informieren, um spätere rechtliche Probleme zu vermeiden. Es ist zudem ratsam, sich in solch einem Fall rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.

Vermeidung eines Datenschutzvorfalls bei Bewertungen
Angesichts der schwerwiegenden Konsequenzen, die eine unbedachte Reaktion auf negative Bewertungen haben kann, sollten Unternehmen und Dienstleister proaktive Maßnahmen ergreifen, um Datenschutzvorfälle zu verhindern. Die Sensibilisierung der Mitarbeiter und die Implementierung klarer Richtlinien sind dabei der Schlüssel zur Vermeidung solcher Vorfälle.
Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter
Das Bewusstsein für den Datenschutz muss auf allen Unternehmensebenen verankert sein. Eine der effektivsten Maßnahmen, um Datenschutzverstöße zu vermeiden, ist die Sensibilisierung der Mitarbeiter. Diese sollte in regelmäßigen Abständen durch Schulungen und Workshops vertieft werden. In diesen Schulungen lernen die Mitarbeiter, wie sie korrekt auf Bewertungen reagieren und welche Daten sie dabei niemals preisgeben dürfen.
Besonders in Branchen, in denen es häufig zu direkten Kundenbewertungen kommt, wie dem Gesundheitswesen, dem Einzelhandel oder dem Dienstleistungssektor, ist diese Schulung unerlässlich. Mitarbeiter müssen in die Lage versetzt werden, die Datenschutzrisiken zu erkennen und angemessen auf Bewertungen zu reagieren.
Klare Richtlinien für die Beantwortung von Bewertungen
Unternehmen sollten klare interne Richtlinien erarbeiten, wie auf Bewertungen in öffentlichen Foren zu reagieren ist. Diese Richtlinien sollten folgende Punkte beinhalten:
- Keine personenbezogenen Daten: Es darf unter keinen Umständen der Name des Bewertenden oder andere identifizierende Merkmale genannt werden, sofern der Bewertende selbst anonym bleiben wollte.
- Keine spezifischen Informationen zur Dienstleistung: Besonders im medizinischen oder juristischen Bereich sollten keine Details über die erbrachte Dienstleistung oder Behandlung offengelegt werden. Dies könnte gegen das ärztliche Schweigepflichtgesetz oder andere Berufsgeheimnisse verstoßen.
- Konsistenz und Professionalität: Alle Antworten auf Bewertungen sollten stets professionell und respektvoll formuliert werden. Selbst wenn die Bewertung ungerecht oder beleidigend ist, darf der Reputationsschutz nicht durch unüberlegte Reaktionen gefährdet werden.
Durch die Implementierung dieser Richtlinien können Unternehmen sicherstellen, dass sie keine personenbezogenen Daten versehentlich offenlegen und sich somit vor möglichen Datenschutzvorfällen schützen.
Datenschutzbeauftragter und Rechenschaftspflicht
Unternehmen, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten arbeiten, sind gemäß Art. 37 DSGVO dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dieser ist verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften und sollte bei der Implementierung von Prozessen zur Beantwortung von Bewertungen mit einbezogen werden.
Zudem müssen Unternehmen gemäß Art. 5 Abs. 2 DSGVO jederzeit nachweisen können, dass sie die Datenschutzvorschriften einhalten. Dies bedeutet, dass sie in der Lage sein müssen, schriftlich darzulegen, welche Maßnahmen sie ergriffen haben, um Datenschutzvorfälle zu vermeiden, und wie sie personenbezogene Daten verarbeiten.
Auswahl bisheriger Datenschutzvorfälle und Beispiele
Obwohl Datenschutzverstöße durch unbedachte Reaktionen auf Bewertungen selten im öffentlichen Fokus stehen, gibt es dennoch einige bemerkenswerte Fälle, die als Lehrbeispiele dienen können. In den letzten Jahren haben Datenschutzbehörden in mehreren Fällen Bußgelder verhängt, weil Unternehmen personenbezogene Daten im Rahmen öffentlicher Bewertungen unrechtmäßig verarbeitet haben.
Nennung des Klarnamens als unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten
Ein Beispiel aus Deutschland zeigt, wie gefährlich es sein kann, den Klarnamen eines anonymen Bewerters in einer Antwort zu nennen. In diesem Fall hinterließ eine Kundin eine negative Bewertung auf Google, in der sie anonym ihre schlechte Erfahrung mit einem Handwerksunternehmen schilderte. Der Inhaber des Unternehmens antwortete auf die Bewertung und nannte dabei den vollen Namen der Kundin, den er aus den Geschäftsdaten kannte.
Dieser Vorfall führte zu einer Beschwerde bei der Datenschutzbehörde, die schließlich entschied, dass die Nennung des Namens einen Verstoß gegen die DSGVO darstellt. Der Inhaber hatte keine Rechtsgrundlage, den Namen der Kundin öffentlich zu nennen, und wurde deshalb wegen eines Verstoßes gegen den Grundsatz der Rechtmäßigkeit gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) DSGVO mit einer Geldstrafe belegt.
Offenlegung von Gesundheitsdaten
Ein weiterer Fall, der besondere Aufmerksamkeit erregte, ereignete sich im Gesundheitswesen. Ein Arzt erhielt auf der Plattform Jameda eine negative Bewertung von einem Patienten, der anonym bleiben wollte. In seiner Antwort nannte der Arzt nicht nur den Namen des Patienten, sondern ging auch auf die Diagnose und die durchgeführte Behandlung ein. Dabei handelte es sich um besonders schützenswerte Gesundheitsdaten gemäß Art. 9 DSGVO.
Die Datenschutzbehörde stufte diesen Vorfall als schwerwiegend ein, da die Offenlegung von Gesundheitsdaten ohne ausdrückliche Einwilligung des Patienten einen Verstoß gegen den Datenschutz darstellt. Der Arzt wurde zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro verurteilt. Dieser Fall verdeutlicht, wie sensibel der Umgang mit Gesundheitsdaten in öffentlichen Foren ist und welche erheblichen rechtlichen Konsequenzen eine unbedachte Reaktion auf eine Bewertung haben kann.
Bericht der hessischen Datenschutzaufsichtsbehörde
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Alexander Roßnagel, hat in einem seiner Tätigkeitsberichte auf die Problematik der unrechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten in Online-Bewertungen hingewiesen. In seinem 51. Tätigkeitsbericht beschreibt er mehrere Fälle, in denen Unternehmen gegen den Datenschutz verstoßen haben, indem sie personenbezogene Daten von Kunden oder Patienten in öffentlichen Antworten auf Bewertungen preisgaben.
Roßnagel weist darauf hin, dass diese Art von Verstößen häufig vorkommt, obwohl sie leicht vermeidbar wären. Er betont die Notwendigkeit, klare Richtlinien für den Umgang mit Bewertungen zu entwickeln und die Mitarbeiter in diesen Aspekten zu schulen. Die Verstöße reichten von der Nennung des Klarnamens bis hin zur Offenlegung von Geschäftsdetails, die als vertraulich angesehen wurden.
Fazit: Präventive Maßnahmen gegen Datenschutzvorfälle bei Bewertungen
Der Umgang mit Bewertungen, insbesondere negativen, stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Einerseits müssen sie auf Kritik reagieren, um ihr Image zu schützen, andererseits dürfen sie dabei keine Datenschutzverstöße begehen. In vielen Fällen, in denen personenbezogene Daten unbefugt offengelegt wurden, hätten Unternehmen diese Vorfälle durch einfache Maßnahmen verhindern können.
Sensibilisierung der Mitarbeiter als Schlüssel
Der wichtigste Schritt zur Vermeidung von Datenschutzvorfällen ist die Sensibilisierung der Mitarbeiter. Durch regelmäßige Schulungen und klare Anweisungen können Mitarbeiter lernen, wie sie professionell auf Bewertungen reagieren, ohne dabei personenbezogene Daten preiszugeben. Dies ist besonders wichtig in Branchen, in denen es häufig zu Kundenbewertungen kommt, wie dem Gesundheitswesen, dem Einzelhandel oder der Gastronomie.
Klare Richtlinien und Prozesse
Unternehmen sollten klare Richtlinien für den Umgang mit Bewertungen entwickeln und diese schriftlich festhalten. Diese Richtlinien sollten regelmäßig überprüft und aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Insbesondere sollten Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter die Vorschriften der DSGVO und anderer Datenschutzgesetze verstehen und einhalten.
Reputationsschutz durch Datenschutz
Ein professioneller und datenschutzkonformer Umgang mit Bewertungen schützt nicht nur das Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen, sondern stärkt auch das Vertrauen der Kunden. Kunden erwarten heute, dass Unternehmen verantwortungsbewusst mit ihren Daten umgehen und Datenschutz ernst nehmen. Eine durchdachte Strategie zum Umgang mit Bewertungen kann dazu beitragen, das Image eines Unternehmens langfristig zu stärken und den Ruf zu schützen.
Schlussbetrachtung
Die Vermeidung von Datenschutzverstößen im Zusammenhang mit Online-Bewertungen ist eine Herausforderung, die Unternehmen jedoch mit den richtigen Maßnahmen und der entsprechenden Sensibilisierung erfolgreich bewältigen können. Die in diesem Artikel aufgezeigten Fallbeispiele verdeutlichen, wie schnell ein vermeintlich harmloser Fehler schwerwiegende Konsequenzen haben kann.
Unternehmen, die regelmäßig Bewertungen erhalten, sollten daher nicht nur ihre Antworten auf Bewertungen genau überlegen, sondern auch sicherstellen, dass sie die Datenschutzanforderungen vollständig erfüllen. Langfristig gesehen ist der Schutz der Privatsphäre der Kunden nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil eines erfolgreichen Reputationsmanagements.