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Google Rezension löschen lassen - Soforthilfe vom Anwalt!

Sie haben eine negative Google Rezension (sog. „1-Sterne-Bewertung“) erhalten und fragen sich nun, ob Sie diese schlechte Google Bewertung löschen lassen können?

Bei uns erhalten Sie Soforthilfe vom Anwalt / Fachanwalt. Wir helfen Ihnen, rechtswidrige Google Bewertungen löschen zu lassen und so Ihren guten Ruf zu schützen bzw. wieder herzustellen - zu Festpreisen.

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Kostenlose Erstberatung
  • Rechtswidrige Bewertungen konsequent und mit allem Nachdruck entfernen.
  • Vorgehen auch gegen „hartnäckige“ Bewerter.
  • Dulden Sie keine rufschädigenden Verleumdungen bei Google.

Google My Business hat sich inzwischen den Titel als weltweit größtes Bewertungsportal erarbeitet. Die Bewertungen und Rezensionen, die auf Google My Business veröffentlicht werden, haben die Macht, den Ruf eines Unternehmens erheblich negativ zu beeinflussen. Die Meinungen, die in diesen schriftlichen Bewertungen zum Ausdruck kommen, können potenziell beträchtlichen Schaden anrichten, zumal potentielle Kunden dazu neigen, sich von solchen Rezensionen und Bewertungen beeinflussen zu lassen und dabei Unternehmen mit positiven Bewertungen zu bevorzugen.

Unser Ziel ist es, Ihnen dabei behilflich zu sein, ungerechtfertigte schlechte Rezensionen von Ihrem Google My Business-Eintrag zu entfernen. 

Wir bieten Ihnen nachstehend Informationen darüber, wie der Prozess der Überprüfung und möglichen Löschung von einer sog. „1-Stern-Bewertungen“ abläuft. Zusätzlich dazu erläutern wir Ihnen, warum es zumeist ratsam ist, die Hilfe eines Anwalts in Anspruch zu nehmen. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die rechtlichen Aspekte einer solchen negativen Bewertung zu verstehen und die richtigen Schritte zur Wahrung Ihres Unternehmensrufs einzuleiten.

Was ist eine Google-Bewertung?
Eine Google Bewertung ist eine schriftliche oder durch Sterne vergebene Bewertung, die Nutzer auf der Google-Plattform abgeben können, um ihre Erfahrungen mit einem Unternehmen, einer Dienstleistung, einem Produkt oder einer anderen Art von Angebot zu teilen. Google-Bewertungen sind Teil von Google My Business, einem kostenlosen Tool, das es Unternehmen ermöglicht, ihre Online-Präsenz zu verwalten und auf Google Maps sichtbar zu sein.

Eine typische Google Bewertung enthält normalerweise folgende Informationen:

1.    Sternebewertung: Die Bewertung erfolgt oft durch das Zuweisen von Sternen, wobei fünf Sterne die beste Bewertung und eine niedrigere Anzahl von Sternen eine schlechtere Bewertung darstellen.
2.    Textliche Bewertung: Die Nutzer können zusätzlich zur Sternebewertung auch einen schriftlichen Kommentar hinterlassen, in dem sie ihre Erfahrungen genauer beschreiben können. Diesen Kommentar nennt man dann auch Rezension.
3.    Datum: Das Datum, an dem die Bewertung abgegeben wurde, wird normalerweise angezeigt, um die Aktualität der Bewertung zu kennzeichnen.
4.    Bewertername: Der Name desjenigen, der die Bewertung abgegeben hat, wird oft angezeigt. Dies kann entweder der tatsächliche Name des Nutzers, also der sog. Klarname, oder eben auch ein Pseudonym sein.

Google Bewertungen sind für Unternehmen von großer Bedeutung, da sie potenziellen Kunden Einblicke in die Qualität der Produkte oder Dienstleistungen bieten. Positive Bewertungen können das Vertrauen in ein Unternehmen stärken und dazu beitragen, neue Kunden und Geschäftspartner anzuziehen. Negative Bewertungen hingegen können das Image eines Unternehmens beeinträchtigen und sollten daher angemessen behandelt werden, um den Ruf zu wahren.

Was ist der Unterschied zwischen einer Google Bewertung und einer Google Rezension?

In der Praxis werden die Begriffe "Google Bewertung" und "Google Rezension" oft synonym verwendet, da sie sich auf dasselbe Konzept beziehen: die schriftliche oder durch Sterne vergebene Rückmeldung, die Nutzer auf der Google-Plattform hinterlassen können, um ihre Erfahrungen mit einem Unternehmen, einer Dienstleistung oder einem Produkt zu teilen. Beide Begriffe beziehen sich auf das Feedback, das Nutzer auf Google hinterlassen können, um anderen potenziellen Kunden und der gesamten Öffentlichkeit Einblicke in die Qualität und den Ruf eines Unternehmens zu geben.

Dennoch könnte man eine leichte Nuance in der Verwendung dieser Begriffe erkennen:

  • Google Bewertung: Der Begriff "Bewertung" legt den Fokus auf die Zuteilung von Sternen oder Punkten, um die Zufriedenheit oder Qualität eines Unternehmens, eines Produkts oder einer Dienstleistung darzustellen. Er betont also mehr die quantitativen Aspekte des Feedbacks.
  • Google Rezension: Der Begriff "Rezension" kann eher auf den schriftlichen Kommentar oder die Beschreibung der Erfahrung hinweisen, den der Nutzer zusätzlich zur Sternebewertung hinterlässt. Dieser Begriff betont mehr die qualitativen Aspekte des Feedbacks und kann auf die detailliertere Meinungsäußerung hinweisen. Es steht also die textliche Erläuterung/Begründung der Erfahrung im Vordergrund.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Unterschied zwischen den Begriffen subtil ist und in der Praxis oft nicht beachtet wird. In den meisten Fällen werden "Google Bewertung" und "Google Rezension" austauschbar verwendet, um pauschal das Feedback zu beschreiben, das Nutzer via Google zu einem Unternehmen hinterlassen können.

Wer kann eine Google Rezension abgeben?

Grundsätzlich kann jeder, der über ein Google-Konto verfügt, eine Google Bewertung abgeben. Dies bedeutet, dass Nutzer, die ein Google-Konto besitzen oder erstellen, die Möglichkeit haben, ihre Meinung und Erfahrungen zu Unternehmen, Produkten oder Dienstleistungen auf Google abzugeben. Dies umfasst Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner und alle anderen Personen, die eine Interaktion mit einem Unternehmen hatten und ihre Erfahrungen teilen möchten.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Veröffentlichung von Google Bewertungen jedoch den Nutzungsbedingungen von Google unterliegt. Das bedeutet, dass Bewertungen bestimmte Richtlinien einhalten müssen, um auf der Plattform veröffentlicht zu werden oder veröffentlicht zu bleiben. Beispielsweise müssen Bewertungen ehrlich und sachlich sein, dürfen keine persönlichen Informationen oder Hassrede enthalten und sollen sich auf die tatsächliche Erfahrung mit dem Unternehmen oder dessen Produkt/Leistungen beziehen.

Unternehmen haben aber leider keinen eigenen direkten und unmittelbaren Einfluss darauf, wer eine Bewertung abgeben kann. Aber es können Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass die abgegebenen Bewertungen den Richtlinien von Google entsprechen. Unternehmen können auch auf Bewertungen reagieren, um Missverständnisse zu klären, Kundenfeedback anzunehmen oder Bewertungen löschen lassen, wenn Verstöße gegen Gesetze oder Google-Richtlinien vorliegen.

Wer ist zu einer Google Rezension berechtigt?

Eine Frage, die viele Unternehmen, die mit uns in Verbindung treten, häufig stellen, ist, wer eigentlich befugt ist, Rezensionen zu verfassen. Immer mehr Unternehmen müssen feststellen, dass Nutzer zunehmend Rezensionen abgeben, obwohl sie nie Kunden des Unternehmens waren. Diese Rezensionen, auch Fake-Bewertungen genannt, sind somit irreführend. Es besteht keine Vorabkontrolle der Echtheit der Kunden, bevor eine Rezension bei Google veröffentlicht wird. Daher greifen viele Konkurrenten und automatisierte Bots auf diese Methode zurück, um Unternehmen Schaden zuzufügen.

Google hat in seinen Nutzungsbedingungen allerdings festgelegt, dass Bewerter vor der Abgabe einer Rezension Kontakt mit dem Unternehmen gehabt haben müssen. 

Gibt es bei Google Rezensionen eine Klarnamenspflicht?

Nein, es gibt keine spezifische Klarnamenspflicht für Google Rezensionen. Das bedeutet, dass Nutzer grundsätzlich die Möglichkeit haben, Rezensionen unter ihrem eigenen Namen, unter einem Pseudonym oder gar unter einem fremden Namen abzugeben. Google erfordert keine zwingende Offenlegung des realen Namens des Nutzers.

Allerdings verlangen die Nutzungsbedingungen von Google, dass Rezensionen "authentisch und relevant für das Unternehmen oder den Ort" sein müssen. Dies impliziert, dass die Rezensionen auf echten Erfahrungen basieren sollten und nicht irreführend oder falsch sein dürfen. Das gilt jedoch nur für die Bewertung selbst und bedeutet nicht, dass auch der Name des Bewerter öffentlich bekannt oder „echt“ sein muss.

Überprüft Google den Inhalt der Rezensionen und die Existenz der Verfasser?

Ja, Google überprüft in gewissem Maße den Inhalt von Rezensionen und die Existenz der Verfasser, um sicherzustellen, dass die Rezensionen den Richtlinien entsprechen und authentisch sind. Google hat Richtlinien für Rezensionen aufgestellt, die von den Nutzern eingehalten werden müssen, um die Integrität und Genauigkeit der Plattform zu gewährleisten. Einige der Aspekte, die Google überprüfen könnte, umfassen:

1.    Echtheit der Rezension: Google versucht sicherzustellen, dass die Rezensionen auf echten Erfahrungen basieren und nicht manipuliert oder gefälscht sind. Sie verwenden Algorithmen und menschliche Überprüfung, um verdächtige Aktivitäten oder gefälschte Rezensionen zu erkennen.

2.    Sprachgebrauch und Inhalt: Google kann Rezensionen überwachen, um sicherzustellen, dass sie den Richtlinien entsprechen und keine obszönen, beleidigenden oder diskriminierenden Inhalte enthalten.

3.    Überprüfung des Nutzerkontos: Google kann das Nutzerkonto überprüfen, um sicherzustellen, dass es nicht mehrere Rezensionen von denselben Personen für dasselbe Unternehmen gibt oder dass es nicht von Bots erstellt wurde.

4.    Melden von problematischen Rezensionen: Sowohl Nutzer als auch Unternehmen können problematische Bewertungen an Google melden, wenn sie der Meinung sind, dass sie gegen die Richtlinien verstoßen und so letztendlich die Bewertungen löschen lassen.

Obwohl Google Anstrengungen unternimmt, um den Inhalt und die Authentizität von Bewertungen zu überprüfen, ist es an der Tagesordnung, dass gefälschte, fingierte, bewusst schädigende oder problematische Bewertungen nicht erkannt werden. Unternehmen haben jedoch die Möglichkeit, bei schlechten Bewertungen einen Rechtsanwalt einzuschalten und unangemessene oder falsche Bewertungen zu löschen, um so die Online-Reputation zu schützen.

Sind Google Bewertungen überhaupt wichtig?

Ja, Google Bewertungen sind wichtig, insbesondere in der heutigen digitalen Ära, in der das Online-Verhalten von Verbrauchern eine entscheidende Rolle für Kaufentscheidungen und den Ruf von Unternehmen spielt. Hier sind einige Gründe, warum Google Bewertungen eine große Bedeutung haben:

1. Einfluss auf Kaufentscheidungen: Viele Verbraucher suchen online nach Bewertungen, bevor sie sich für den Kauf eines Produkts oder einer Dienstleistung entscheiden. Positive Bewertungen können das Vertrauen stärken und potentielle Kunden ermutigen, sich für Ihr Unternehmen zu entscheiden.

2. Online-Reputation: Google Bewertungen tragen maßgeblich zur Online-Reputation Ihrer Firma bei. Ein überwiegend positiver Ruf kann sich somit positiv auf den Erfolg und das Wachstum Ihres Unternehmens auswirken.

3. SEO und Sichtbarkeit: Bewertungen können die lokale SEO (Suchmaschinenoptimierung) beeinflussen und die Sichtbarkeit Ihres Unternehmens in den Suchergebnissen erhöhen. Google bevorzugt Unternehmen mit vielen Bewertungen und einem hohen Notendurchschnitt.

4. Vertrauensbildung: Kunden vertrauen den Meinungen anderer Kunden oft mehr als den Marketingbotschaften von Unternehmen. Positive Bewertungen können Ihr Unternehmen deshalb als vertrauenswürdig und zuverlässig qualifizieren.

5. Konkurrenzvorteil: Ein Unternehmen mit vielen positiven Bewertungen kann sich von der Konkurrenz abheben und als bevorzugte Wahl für potenzielle Kunden und Geschäftspartner gelten.

Insgesamt können Google Bewertungen dazu beitragen, das Image Ihres Unternehmens zu gestalten, Kundenvertrauen aufzubauen und potenzielle Kunden zu überzeugen. Es ist wichtig, eine positive Online-Präsenz zu pflegen, um diese enormen Vorteile der Google-Bewertungen optimal zu nutzen.

Kann ich auch selbst versuchen, eine Google Bewertung löschen zu lassen?

Natürlich besteht die Möglichkeit, selbst den Versuch zu unternehmen, die Bewertung löschen zu lassen.

Der Erfolg dieser Bemühungen hängt, wie in vielen Bereichen des Lebens, von den individuellen Umständen und Ihrem eigenen Fachwissen sowie Ihrer Risikofreudigkeit ab.

Im Grunde genommen kann gesagt werden, dass bei Bewertungen von großer Bedeutung für Sie möglicherweise die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe durch einen spezialisierten Anwalt / Fachanwalt ratsam ist. Besonders dann, wenn die Bewertung stark schädlich für Ihren Ruf ist oder erhebliche Auswirkungen auf Ihr Geschäft entfaltet, ist es sicherlich ratsam, nicht an der falschen Stelle zu sparen.

Jedoch sollten Sie Vorsicht walten lassen: Unabhängig von Ihrer Vorgehensweise könnten kostenpflichtige Gegenansprüche konstruiert werden, die sich gegen Sie richten könnten.

Des Weiteren birgt jedes unsachgemäße Vorgehen das Risiko, dass eine eigentlich löschbare Bewertung aus rechtlichen oder taktischen Fehlern heraus unlöschbar wird. Dies könnte sogar dann zutreffen, wenn Sie später einen Anwalt beauftragen, die Bewertung zu löschen.

Ob Google Anfragen von Anwälten anders behandelt als Anfragen von Einzelpersonen, die sich direkt an Google wenden, ist nicht pauschal zu sagen. Der Unterschied könnte vielmehr im rechtlichen Inhalt des Schreibens liegen. Ein erfahrener Rechtsanwalt auf diesem Gebiet wird die Anfrage an Google wahrscheinlich anders begründen als jemand, der noch keine Erfahrung mit solchen Angelegenheiten hat. Auch die Reputation des Anwalts kann eine Rolle spielen. Wenn Google weiß, dass ein bestimmter Anwalt bereit ist, rechtliche Schritte im Namen ihrer Mandanten einzuleiten, um die Rezension zu löschen, könnte dies möglicherweise zu einer bevorzugten Bearbeitung führen.

Wie so oft im Leben stellt sich erst später heraus, ob die Entscheidung, Geld in professionelle Hilfe zu investieren, richtig war oder nicht.

Habe ich eine Chance, wenn ich den Autor der Bewertung nicht kenne?

Ja, auch dann, wenn Ihnen der Verfasser einer schlechten Google Bewertung unbekannt ist, sei es, dass er anonym handelt, oder die Bewertung unter einem Pseudonym abgegeben wurde, das keiner bestimmten Person zugeordnet werden kann, haben Sie die Möglichkeit, erfolgreich gegen eine solche schlechte Google Bewertung vorzugehen.

Dies liegt hauptsächlich daran, dass in diesen Fällen das Vorgehen nicht direkt gegen den Bewerter gerichtet wäre, sondern unmittelbar gegen die Betreiber der Bewertungsplattform Google.

Obwohl die rechtlichen Schritte gegen Google von den direkten Schritten gegen den Verfasser der Bewertung abweichen, besteht dennoch die Möglichkeit, einen Anspruch auf Löschung direkt gegenüber Google durchzusetzen. Dies ist der Fall, wenn Google das sogenannte Prüfverfahren nicht einleitet oder die daraus resultierenden Prüfpflichten verletzt. Das passiert häufiger, als man womöglich meinen mag. Ein derartiges Vorgehen ist tägliche Praxis, sodass Sie sich auch keinerlei Gedanken darüber machen müssen, dass sich Ihr Vorgehen unmittelbar gegen Google richtet.
Die Tatsache, dass der Verfasser einer negativen Bewertung im anonymen Raum des Internets agiert, stellt für Sie somit kein rechtliches Hindernis oder höheres Risiko dar.

Kann ich auch unmittelbar gegen den Bewerter vorgehen?

Ja, theoretisch ist dies möglich, aber in der Praxis eher seltener.
Um direkt gegen den Verfasser einer Google Rezension vorzugehen, müssen Sie natürlich die Identität des Verfassers kennen und diese gegebenenfalls auch nachweisen/beweisen können.

Dies ist jedoch nicht so simpel, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag. Selbst wenn Sie eine Bewertung von jemandem namens "Peter Meier" erhalten haben und tatsächlich eine Person dieses Namens in Ihrer Kunden-, Patienten-, Mandanten- oder Geschäftspartnerliste haben, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass dieser "Peter Meier" auch tatsächlich der Verfasser der Bewertung ist. Es ist möglich, dass ein Google-Konto von verschiedenen Personen genutzt wird, etwa von Familienmitgliedern. Es könnten auch sogenannte Fake-Accounts erstellt werden, unter denen dann Bewertungen abgegeben werden.
Würden Sie also mit absoluter Sicherheit behaupten können, dass der Bewerter namens "Peter Meier" zweifelsfrei identisch mit dem Ihnen bekannten "Peter Meier" ist?
Wir würden dies jedenfalls nicht tun, vor allem da die Beweislage unsicher ist. Ein Rechtsstreit könnte an den Anforderungen der Zulässigkeit scheitern, wenn sich herausstellt, dass Sie möglicherweise den falschen "Peter Meier" verklagt haben. Nicht nur, dass Sie einen Rechtsstreit allein deshalb verlieren können und somit dessen Kosten zu tragen haben, können Sie sich (zusätzlich) weiteren Regressansprüchen aussetzen. 

Angesichts dieser Komplexität ist es in den meisten Fällen ratsam, zunächst gegen die Betreiber der Bewertungsplattform, also gegen Google, vorzugehen und die Rezension so zu löschen.

Macht es nicht mehr Sinn, gleich mein ganzes Google-Profil zu löschen?

Viele unserer Mandanten haben uns mitgeteilt, dass sie in Erwägung gezogen hätten, ihr gesamtes Profil bei Google aufgrund negativer Rezensionen zu löschen. Wir möchten ausdrücklich davon abraten, diesen Schritt zu gehen. Denn das komplette Löschen Ihres Profils bewirkt nicht automatisch die Entfernung der Rezensionen und des Unternehmenseintrag aus Google. Durch das Anklicken des "Profil löschen"-Buttons entsteht lediglich ein Verlust der Verbindung zu Ihrem Profil und somit des Zugangs zu den dortigen Inhalten.

Die weitaus klügere Entscheidung ist es, die Löschung einzelner Google Rezensionen schrittweise anzugehen. Dies ist genau der Ansatz, den unsere Anwälte verfolgen. Dank unserer langjährigen Expertise sind wir in der Lage, Ihre negativen Rezensionen gezielt anzugreifen. 

Unsere juristische Expertise und unsere kontinuierliche Auseinandersetzung mit dem Reputationsrecht sowie den Nutzungs- und Geschäftsbedingungen von Google bilden die Basis, auf der wir Ihre negativen Rezensionen rasch und entschlossen löschen können.

Kann man Google Rezensionen deaktivieren?

Häufig fragen uns Mandanten auch, ob es möglich sei, Google Rezensionen zu deaktivieren. Leider ist es nicht möglich, die Funktion für Google Rezensionen abzuschalten. Unternehmen müssen sich bewerten lassen - ob sie wollen oder nicht (BGH, Urteil vom 01.07.2014, Az. VI ZR 345/13). Wenn Ihr Unternehmen am Geschäftsverkehr teilnimmt, müssen Sie damit rechnen, Kritik zu erhalten. Solange Ihr Unternehmen geschäftlich aktiv ist, ist es nicht möglich, die Bewertungsfunktion auf Google zu deaktivieren oder Ihren Eintrag bei Google Maps zu löschen.

Der oft geäußerte Wunsch nach Löschung des Google Maps Eintrags führt ebenfalls nicht zur gewünschten Entfernung. Sie können zwar den Eintrag bei Google My Business löschen, doch dies hat keine Auswirkungen auf das Google-Profil oder die Bewertungsfunktion. Hierbei geht lediglich die Verbindung zwischen dem Google My Business-Eintrag und dem Google Maps Eintrag verloren, währenddessen die unliebsamen Rezensionen bestehen bleiben. Dasselbe gilt, wenn Sie den Status Ihres Unternehmens auf "dauerhaft geschlossen" setzen. Auch in diesem Fall bleiben alle Rezensionen erhalten. Wir haben jedoch teilweise festgestellt, dass Einträge, die als "dauerhaft geschlossen" gekennzeichnet sind, nach einigen Wochen verschwinden können. 

Können auch anonyme Rezensionen ohne Kommentar/Text gelöscht werden?

In den meisten Fällen: Ja!
Die herrschende Meinung vertritt, dass Rezensionen, die ausschließlich aus Sternen bestehen, also solche ohne begleitenden Kommentar, als Meinungsäußerungen betrachtet werden, die grundsätzlich erlaubt sind und daher toleriert werden müssen.

Allerdings fordern die meisten Gerichte, dass solchen Meinungsäußerungen zumindest eine konkrete Anknüpfungstatsache zugrunde liegen muss. Diese Grundlage könnte beispielsweise eine Kundeninteraktion, eine Arzt-Patienten-Beziehung oder eine andere Art von Geschäftsverbindung sein.

Wenn eine solche Grundlage nicht vorhanden ist oder zumindest nicht vom Verfasser der Rezension nachgewiesen werden kann, betrachten die Gerichte sogar eine reine 1-Sterne-Bewertung als unzulässig und bestätigen einen Löschungsanspruch.

Ist es ratsam, auf eine negative Rezension zu antworten oder zu reagieren?

Wir empfehlen ganz klar, davon abzusehen.

Obwohl wir nachvollziehen können, dass Sie versucht sind, auf negative Kritik zu reagieren und auf unfair oder unwahr erscheinende Google Rezensionen einzugehen, sollten Sie sich bewusst sein, dass Ihre Reaktion direkte Auswirkungen auf den späteren Löschungsprozess haben kann.

Auch wenn Sie Ihre Antwort auf eine schlechte Rezension später löschen, bleibt diese Information möglicherweise bei Google gespeichert. Im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung könnte Google auf Ihre eigenen Aussagen zurückgreifen. Im schlimmsten Fall könnte dies dazu führen, dass eine eigentlich löschbare Rezension aufgrund vorheriger – wenn auch unbeabsichtigter – taktischer Fehler praktisch unlöschbar wird.

Wann liegt eine falsche Tatsachenbehauptung vor?

Eine falsche Tatsachenbehauptung liegt immer dann vor, wenn jemand eine Aussage über eine bestimmte Tatsache macht, die nicht der Wahrheit entspricht. Tatsachen sind objektive Gegebenheiten oder Zustände, die nachprüfbar sind und unabhängig von persönlichen Meinungen oder Interpretationen existieren. Eine Behauptung wird als falsch betrachtet, wenn sie nicht mit den objektiven Fakten übereinstimmt.

Es ist wichtig zu beachten, dass Meinungen und Werturteile von Tatsachen unterschieden werden müssen. Meinungen sind subjektive Einschätzungen, die von der persönlichen Meinung oder Interpretation einer Person abhängen und nicht objektiv überprüfbar sind. Das Recht auf freie Meinungsäußerung schützt grundsätzlich Meinungen, solange sie nicht in beleidigender oder diffamierender Weise geäußert werden.

Im rechtlichen Kontext kann die Unterscheidung zwischen falschen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen relevant sein, insbesondere wenn es um Fragen der Verleumdung, üblen Nachrede oder Rufschädigung geht. Für diese Abgrenzung stehen Ihnen unsere spezialisierten Anwälte zur Verfügung.

Was ist unter Schmähkritik zu verstehen?

Schmähkritik bezieht sich auf eine Form von Äußerungen oder Kritik, die nicht mehr den Rahmen sachlicher Auseinandersetzung wahrt, sondern darauf abzielt, eine Person in herabsetzender oder diffamierender Weise zu beleidigen oder zu verunglimpfen. Dabei steht nicht mehr die inhaltliche Auseinandersetzung mit einem Thema oder einer Meinung im Vordergrund, sondern vielmehr die persönliche Diffamierung oder Beleidigung der betroffenen Person.

Im rechtlichen Kontext kann Schmähkritik unterschiedlich bewertet werden. So kann Schmähkritik als rechtswidrige Diffamierung oder Verleumdung betrachtet werden, während in anderen Fällen möglicherweise die Meinungsfreiheit und das Recht auf freie Meinungsäußerung eine Rolle spielen.

Grundsätzlich ist Schmähkritik in der Regel nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, da sie über das legitime Maß der Meinungsäußerung hinausgeht und das Ziel hat, eine Person ernsthaft zu verletzen oder zu diffamieren. Es ist wichtig, zwischen konstruktiver Kritik und herabsetzender Schmähkritik zu unterscheiden, um die Grenzen der Meinungsfreiheit und die möglichen rechtlichen Konsequenzen für Ihren Löschungsanspruch zu verstehen.

Warum sollte ich einen Anwalt mit der Löschung falscher Rezensionen bei Google beauftragen?

Die Beauftragung eines Anwalts zur Löschung falscher Rezensionen bei Google kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein:

1.    Rechtliche Expertise: Ein Anwalt hat das nötige Fachwissen und die Erfahrung, um die rechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit negativen Rezensionen zu bewerten und angemessen darauf zu reagieren. Dies ist besonders wichtig, da Rezensionen oft rechtliche Nuancen wie Äußerungsrecht, Datenschutzrecht und Wettbewerbsrecht berühren können und die Reaktionsmöglichkeiten von Einzelfall zu Einzelfall variieren.

2.    Effektive Kommunikation mit Google: Anwälte wissen, wie sie effektiv mit Google kommunizieren müssen, um falsche Rezensionen zu melden und deren Entfernung schnellstmöglich zu beantragen. Sie können juristisch fundierte Schreiben verfassen, die die notwendigen rechtlichen Argumente und rechtlichen Grundlagen präzise benennen und darlegen.

3.    Durchsetzung von Ansprüchen: Ein erfahrener Anwalt kann rechtliche Schritte ergreifen, falls Google nicht angemessen auf die Anfrage zur Bewertungslöschung reagiert. Diese reichen von einer Abmahnung über die Beantragung einer einstweiligen Verfügung bis hin zur Unterlassungsklage.

4.    Bewahrung Ihres Rufs: Falsche Rezensionen können einen erheblichen Einfluss auf Ihren Ruf haben. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, den Schaden zu minimieren, indem er falsche oder diffamierende und damit rechtswidrige Rezensionen löscht.

5.    Zeitersparnis: Die Auseinandersetzung mit schlechten Rezensionen kann zeitaufwändig sein. Ein Anwalt kann den gesamten Prozess für Sie übernehmen, was Ihnen Zeit und Ärger erspart.

6.    Vermeidung rechtlicher Fehler: Bei der Durchsetzung Ihrer Rechte müssen bestimmte rechtliche Vorgaben beachtet werden. Ein Anwalt kann sicherstellen, dass Sie diese Anforderungen erfüllen, sodass keine Fehler - wenn auch aus Unwissenheit - passieren.

7.    Individuelle Beratung: Ein Anwalt kann Ihre spezifische Situation analysieren und eine maßgeschneiderte Strategie zur Löschung der Rezensionen entwickeln. Jeder Fall ist einzigartig. Eine individuelle Beratung ist somit entscheidend.

Insgesamt wird die Beauftragung eines Anwalts zur Löschung negativer Rezensionen bei Google dazu beitragen, Ihre rechtlichen Interessen zu schützen, den Schaden für Ihren Ruf zu begrenzen und eine professionelle Vorgehensweise sicherzustellen.

Warum sollten Sie ausgerechnet Bewertung-Löschen24.de beauftragen?

Wir von Bewertung-Löschen24.de sind eine spezialisierte Anwaltskanzlei. Dies bedeutet dass Ihr Anliegen von erfahrenen Anwälten und Fachanwälten betreut wird. Unsere Zulassung als Rechtsanwälte unterliegt strengen berufsrechtlichen Richtlinien, die Aspekte wie Haftung, Mandatsbearbeitung und Verschwiegenheit regeln.

Dieser grundlegende Unterschied setzt uns von Internetagenturen ab, die nicht als Anwälte zugelassen sind und daher oft auf illegale Weise im Bereich Bewertungslöschung und Rechtsberatung agieren.

Unsere Stärke liegt in unserer effizienten Arbeitsweise. Wir sind darauf ausgerichtet, den persönlichen Kontakt zu unseren Mandanten zu fördern. Sie können problemlos persönlichen Kontakt zu Ihrem Anwalt in unserer Kanzlei herstellen, sei es per Telefon oder E-Mail.

Ein weiterer Punkt: Seit unserer Gründung im Jahr 2007 haben wir uns auf das IT-Recht, einschließlich Internetrecht und E-Commerce-Recht, spezialisiert. Dadurch sind wir mit den vielschichtigen und spezifischen Fällen vertraut, die in diesem Bereich auftreten. Im Laufe der Jahre haben wir uns eine umfassende praktische Expertise angeeignet.

Unsere Expertise erstreckt sich auch auf das Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutzes, wodurch wir speziell auf die Bedürfnisse von Gewerbetreibenden und Unternehmen ausgerichtet sind.

Die facettenreiche Thematik des Äußerungsrechts, das die Grundlage jeder Bewertung bildet, rundet unsere fachliche Kompetenz in Bezug auf Bewertungslöschungen ab.

Des Weiteren werden viele Online-Bewertungen auch durch das Datenschutzrecht, wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), beeinflusst. Drei unserer Partner und Kollegen sind als zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV-SÜD) tätig. Ein Kollege ist zusätzlich zertifizierter Datenschutzauditor (TÜV-SÜD).

Durch unsere Ausrichtung, unser fachliches Know-how und unsere langjährige Praxiserfahrung sind wir überzeugt, dass wir der richtige Partner für Ihre Anliegen im Bereich der Löschung von Bewertungen bei Google sind.

Selbstverständlich laden wir Sie dazu ein, sich selbst ein Bild von uns zu machen, indem Sie uns unverbindlich kontaktieren.

Wie lange dauert die Löschung einer Google Bewertung?

Die Dauer, bis eine Google Bewertung endgültig gelöscht wird, variiert stark je nach den Umständen und dem Verlauf des Löschungsprozesses.

Basierend auf unseren Erfahrungen liegt die Zeitspanne für reibungslose Fälle in der Regel zwischen 1 und 4 Wochen, bis eine Bewertung entfernt ist. Diese Schätzung trifft auf den Großteil der Google Bewertungen zu, die zur Löschung beantragt werden.

Dennoch wäre es nicht seriös, an dieser Stelle feste Versprechungen zu machen oder Erwartungen zu wecken. Der genaue Verlauf des Löschungsprozesses lässt sich nicht vorhersagen. Besonders in Fällen, in denen Google oder die Verfasser der Bewertungen sich gegen die Löschung wehren und es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen könnte, ist die Situation unvorhersehbar. Daher wäre es unprofessionell, an dieser Stelle konkrete Zeitangaben für die Verfahrensdauer zu geben.

Ist das unverbindliche Beratungsgespräch bei Bewertung-Löschen24.de wirklich kostenlos?

Ohne jegliche Einschränkung: JA!

Wir sind der Überzeugung, dass es im Zusammenhang mit der Thematik "Bewertungslöschung" – genauso wie in jeder Mandatsbeziehung – entscheidend ist, zunächst grundlegende Fragen, Anliegen und Bedürfnisse zu klären. Dies ist unseres Erachtens nur durch eine unverbindliche Vorbesprechung möglich. Hierbei können Sie mehr über uns und unsere Arbeitsweise erfahren, während wir gleichzeitig ein Verständnis für Ihre Erwartungen und Ziele gewinnen.

Außerdem ist es wichtig, dass die "Chemie stimmt" – Sie sollten während dieses Gesprächs herausfinden können, ob Sie sich bei uns in guten Händen fühlen.

Unsere langjährige Erfahrung als Anwälte zeigt uns, dass dies nur funktioniert, wenn potenzielle Mandanten keine Bedenken haben müssen, dass bereits beim ersten Kontakt möglicherweise Kosten in unbekannter Höhe entstehen.

Erst wenn alles Ihren Vorstellungen entspricht, wir die finanzielle Seite ausführlich erörtert haben und Sie uns anschließend offiziell beauftragen, werden die zuvor festgelegten Anwaltsgebühren fällig. Das versichern wir Ihnen!

Sollten Sie nach dem unverbindlichen Beratungsgespräch entscheiden, unsere Kanzlei nicht zu beauftragen, entstehen Ihnen keinerlei Kosten.

Ab wann fallen für mich Kosten an?

Vertrauen hat für uns eine herausragende Bedeutung. Dies insbesondere auch dann noch, wenn wir die von Ihnen gesteckten Ziele erreicht haben oder unsere Dienstleistungen in Rechnung stellen. Daher legen wir großen Wert darauf, das Thema "Gebühren" bereits im Vorfeld und von uns aus anzusprechen, im Eigeninteresse wie auch im Interesse unserer Mandanten.

Erst nachdem Sie grünes Licht für den Start gegeben haben, entstehen Kosten durch unsere Seite.

Nur auf diese Weise können wir sicherstellen, dass unsere Intention, Ihre Zufriedenheit mit unserer Anwaltskanzlei aufrechtzuerhalten, selbst dann erfüllt wird, wenn Sie eine Rechnung von uns erhalten.