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Mit Unterstützung der Rechtsschutzversicherung Google-Bewertungen löschen lassen

 

In unserer täglichen Beratungspraxis ist uns wiederholt aufgefallen, dass viele Unternehmer, die von negativen Google-Bewertungen betroffen sind und rechtliche Unterstützung suchen, sich nicht dessen bewusst sind, dass die Beauftragung eines Rechtsanwalts zu diesem Zweck in vielen Fällen von einer Rechtsschutzversicherung abgedeckt ist. Wir weisen darauf hin, dass leider nicht jede Versicherung und nicht jeder Fall von unberechtigten negativen Google-Bewertungen versichert ist. Wir zeigen Ihnen mit diesem Beitrag, worauf es ankommt, wenn Sie Google-Bewertungen mit Hilfe Ihrer Rechtsschutzversicherung löschen lassen möchten.

Google Bewertung mit Rechtsschutzversicherung

Kostendeckung durch geschäftliche Rechtsschutzversicherung

Private Rechtsschutzversicherungen übernehmen normalerweise nicht die Kosten für die anwaltliche Entfernung von negativen Google-Rezensionen. Deshalb erfragen wir auch stets, ob der Mandant eine geschäftliche Rechtsschutzversicherung oder eine Firmenrechtsschutzversicherung besitzt. Sofern dies der Fall ist, wäre bereits die erste Voraussetzung für eine Kostenübernahme erfüllt. Alle uns bekannten Firmenrechtsschutzversicherungen übernehmen die Verteidigung gegen unberechtigte negative Google-Bewertungen, sofern ein Rechtsschutzfall vorliegt.

Beispiel: Ein kleines Familienrestaurant wurde mit einer negativen Google-Bewertung konfrontiert, die aufgrund falscher Behauptungen eines unzufriedenen Kunden verfasst wurde. Da der Restaurantbesitzer über eine geschäftliche Rechtsschutzversicherung verfügte, konnte er einen Anwalt beauftragen, um gegen die ungerechtfertigte Bewertung vorzugehen. Die Rechtsschutzversicherung übernahm die Kosten für die rechtliche Vertretung, und die negative Bewertung wurde durch unseren Einsatz erfolgreich entfernt.

Vorliegen eines Rechtsschutzfalls

Damit die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen kann, muss zudem ein sogenannter Rechtsschutzfall vorliegen. Die meisten uns bekannten Versicherungen erkennen dies an, wenn der Mandant vor der Beauftragung Google zur Löschung der betreffenden Bewertung aufgefordert hat und Google die Bewertung trotz objektiver Pflicht (weil die Bewertung rechtswidrig war) nicht gelöscht hat oder eine Löschung abgelehnt hat.

Beispiel: Eine Arztpraxis wurde mit einer negativen Google-Bewertung konfrontiert, die aufgrund einer Verwechslung von einem unzufriedenen Kunden verfasst wurde. Der betroffene Arzt kontaktierte Google mehrmals und forderte die Löschung der Bewertung, da sie auf einem Missverständnis beruhte. Trotzdem wurde die Bewertung nicht entfernt. In diesem Fall lag ein klarer Rechtsschutzfall vor, und die Rechtsschutzversicherung musste die Kosten für die weitere juristische Auseinandersetzung übernehmen.

Es ist zudem zu beachten, dass der Beginn des Versicherungsschutzes relevant ist. Die meisten uns bekannten Versicherungen übernehmen nur die Kosten für Google-Bewertungen, die innerhalb des zeitlichen Versicherungsschutzes fallen. Eine im Jahr 2024 abgeschlossene Rechtsschutzversicherung wird voraussichtlich nicht die Kosten für die Beanstandung einer im Jahr 2023 abgegebenen Google-Bewertung übernehmen.

Beachten Sie den Selbstbehalt!

Ein weiterer wichtiger Aspekt, den es bei der Nutzung Ihrer Rechtsschutzversicherung zu beachten gilt, ist der Selbstbehalt. Der Selbstbehalt ist der Betrag, den Sie im Schadensfall selbst tragen müssen, bevor Ihre Versicherung die (darüber hinaus gehenden) Kosten übernimmt. Dieser Betrag wird oft bei Vertragsabschluss vereinbart und kann je nach Versicherung und Vertrag variieren. Es ist wichtig zu verstehen, wie der Selbstbehalt funktioniert und wie er sich auf die Kosten für die Löschung von negativen Google-Rezensionen auswirken kann.

Der Selbstbehalt ist ein Teil der Versicherungsprämie, den der Versicherte im Schadensfall selbst trägt. Er dient dazu, die Kosten für kleine Schäden zu decken und den Versicherten zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit seiner Versicherung zu ermutigen. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und rechtliche Unterstützung benötigen, um eine negative Google-Bewertung zu löschen, kann der Selbstbehalt einen Teil der Kosten ausmachen, die Sie selbst tragen müssen.

Möchten Sie eine negative Google-Rezension entfernen lassen? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!

Seit langer Zeit haben wir uns auf die Löschung unberechtigter negativer Google-Bewertungen und Rezensionen spezialisiert. Unsere Expertise in diesem Bereich ermöglicht es uns, eine hohe Erfolgsquote bei der Entfernung solcher Bewertungen zu erzielen. Wir arbeiten eng mit unseren Mandanten zusammen, um ihre Rechte zu schützen und ihren Ruf wiederherzustellen.

Falls Sie eine Firmenrechtsschutzversicherung haben und unsicher sind, ob diese die Kosten für die Löschung von negativen Google-Rezensionen in Ihrem Fall übernimmt, stehen wir Ihnen gerne zur Seite und unterstützen Sie beim Erstellen einer Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.