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Google 1-Sterne-Bewertung löschen - Soforthilfe vom Anwalt!

Sie haben bei Google eine 1-Sterne-Bewertung erhalten und wollen diese schlechte Google Rezension löschen lassen? Auch 1-Sterne-Bewertung bei Google lassen sich löschen!

Bei uns erhalten Sie Soforthilfe vom Anwalt / Fachanwalt. Wir helfen Ihnen, rechtswidrige Google Bewertungen löschen zu lassen und so Ihren guten Ruf zu schützen bzw. wieder herzustellen - zu Festpreisen.

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  • Dulden Sie keine rufschädigenden Verleumdungen bei Google.

Google My Business hat sich mittlerweile den Ruf für das weltweit größte Portal für Unternehmensbewertungen erarbeitet. Die Bewertungen und Rezensionen, die auf dieser Plattform veröffentlicht werden, besitzen die potenzielle Macht, den Ruf eines Unternehmens erheblich zu schädigen. Die darin geäußerten Meinungen können beträchtlichen Schaden anrichten, da potenzielle Kunden dazu neigen, sich von diesen Bewertungen beeinflussen zu lassen und tendenziell Unternehmen mit positiven Bewertungen zu bevorzugen.

Die Sterne bei Google-Bewertungen repräsentieren die durchschnittliche Gesamtbewertung eines Unternehmens auf einer Skala von 1 bis 5 Sternen und bilden somit die Grundlage einer jeden Google-Bewertung. Die Sterne geben dabei an, wie zufrieden Kunden oder Nutzer im Durchschnitt mit ihren Erfahrungen bei diesem Unternehmen waren. Dabei gilt: je mehr Sterne desto besser für das bewertete Unternehmen.

Unser Ziel besteht darin, Ihnen dabei zu helfen, ungerechtfertigte negative 1-Sterne-Bewertung von Ihrem Google My Business-Eintrag zu entfernen.

Nachstehend haben wir Ihnen viele nützliche Informationen zu 1-Sterne-Bewertungen zusammengefasst.

Sterne-System bei Google-Bewertungen

Hier ist zunächst eine allgemeine Erklärung für die verschiedenen Sterne bei Google-Bewertungen:

1 Stern: Sehr schlecht - Kunden sind äußerst unzufrieden mit ihren Erfahrungen und haben möglicherweise schwerwiegende Probleme oder Beschwerden.

2 Sterne: Schlecht - Kunden sind unzufrieden und haben wahrscheinlich erhebliche Probleme erlebt.

3 Sterne: Durchschnittlich - Kunden haben eine neutrale Meinung oder gemischte Erfahrungen gemacht. Es gibt Raum für Verbesserungen.

4 Sterne: Gut - Kunden sind zufrieden und haben positive Erfahrungen gemacht, aber es gibt möglicherweise noch einige kleine Verbesserungsmöglichkeiten.

5 Sterne: Sehr gut - Kunden sind äußerst zufrieden mit ihren Erfahrungen und haben keine nennenswerten Beschwerden.

1-Stern-Bewertung bei Google

Die sog. 1-Sterne-Bewertungen bei Google sind somit die niedrigste mögliche Bewertung, die Benutzer z. B. bei Google, Google Maps oder Google My Business vergeben können. Wenn jemand eine 1-Sterne-Bewertung abgibt, bedeutet dies normalerweise, dass diese Person mit dem Unternehmen, den Waren oder Dienstleistungen, dem Produkt oder der Erfahrung, die sie bei dem bewerteten Unternehmen gemacht hat, äußerst unzufrieden ist.

In der Regel geben Benutzer 1-Sterne-Bewertungen aus verschiedenen Gründen ab, darunter:

1. Schlechter Kundenservice: Wenn Kunden das Gefühl haben, dass sie schlecht behandelt wurden oder ihre Anliegen nicht angemessen bearbeitet wurden, werden häufig 1-Sterne-Bewertungen abgegeben.

2. Qualitätsprobleme: Wenn die Qualität eines Produkts oder einer Dienstleistung weit unter den Erwartungen liegt, kann dies ebenfalls zu einer negativen 1-Stern-Bewertung führen.

3. Unzufriedenheit mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis: Auch wenn Kunden denken, dass das, was sie als Gegenleistung für das Bezahlte erhalten haben, nicht angemessen ist, könnten sie eine schlechte Bewertung mit nur einem Stern abgeben.

4. Lieferprobleme oder Verzögerungen: Bei Online-Bestellungen oder Lieferdiensten könnten Kunden eine niedrige Bewertung abgeben, wenn ihre Bestellungen nicht pünktlich oder in angemessenem Zustand ankommen.

Zusammenfassend kann daher gesagt werden, dass die Sterne eine schnelle Möglichkeit für Benutzer darstellen, die Qualität eines Unternehmens auf Google zu bewerten. Die Sterne allein bieten jedoch nicht immer eine umfassende Vorstellung von der Qualität oder den Erfahrungen. Daher lesen viele Menschen auch die dazugehörigen Bewertungstexte (also die sog. Rezensionen), um einen tieferen Einblick in die Gründe für eine bestimmte Bewertung zu erhalten, bevor sie eine Entscheidung treffen.

Allerdings muss eine 1-Sterne-Bewertung nicht zwangsläufig auch einen Rezensionstext beinhalten. Google-Bewertungen können somit entweder mit oder ohne begleitenden Text veröffentlicht werden.

1-Sterne-Bewertung mit Text/Rezension

Bei Google-Bewertungen mit Text schreibt der Benutzer eine schriftliche Rezension, in der er seine Erfahrungen mit dem bewerteten Unternehmen mehr oder weniger ausführlich beschreibt. Diese Rezensionen können Informationen über den Besuch, den Kundenservice, die Qualität der Produkte oder Dienstleistungen, das Preis-Leistungs-Verhältnis und andere Aspekte der Erfahrung enthalten. Folglich bieten Bewertungen, die eine Rezension beinhalten, mehr Kontext und Einblicke in die Gründe für die gegebene Bewertung. Sie sind oft hilfreich für andere Benutzer, die nach bestimmten Informationen oder Erfahrungen suchen.

1-Sterne-Bewertung ohne Text/Rezension

Bewertungen ohne Text bestehen nur aus Sternen, ohne schriftliche Rezension oder Erläuterung. Sie sind oft schneller abzugeben, da der Benutzer keine ausführlichen Informationen verfassen muss und somit „aus der Hüfte geschossen“ werden kann. Bewertungen ohne Rezension sind zwar einfach und schnell, bieten jedoch weniger Informationen und Kontext. Sie sind in der Regel nicht hilfreich, da sie andere Nutzer, die nach detaillierten Informationen suchen, völlig im Unklaren lassen.

1-Sterne-Bewertungen sind für Unternehmen somit sehr problematisch, da sie potentielle Kunden abschrecken können. Daher versuchen viele Unternehmen, auf solche negativen Bewertungen zu reagieren und Lösungen für die gemeldeten Probleme anzubieten, um ihren Ruf zu verbessern.

Warum macht es nun einen Unterschied, ob ich eine 1-Stern-Bewertung mit oder ohne Rezensionstext löschen lassen möchte?

Für Google-1-Stern-Bewertungen mit Bewertungstext ergeben sich keine besonderen rechtlichen Unterschiede gegenüber Bewertungen mit mehreren Sternen. Bei diesen Google-1-Sterne Bewertungen mit Text ist anhand des ihnen zugrundeliegenden Sachverhalts sowie der Äußerungen innerhalb des Bewertungstextes zu prüfen, ob die Bewertung rechtswidrig und somit zu löschen ist.

Eine Google Bewertung mit Text lässt sich in der Regel löschen, wenn eine Verletzung des geltenden Rechts vorliegt. Dies kann dann der Fall sein, wenn die Grenzen der Meinungsfreiheit überschritten oder unwahre Tatsachen behauptet werden. Hiernach liegen die Voraussetzungen zur Löschung insbesondere dann vor, wenn die Bewertung

  • Beleidigungen, Verleumdungen oder üble Nachrede,
  • rassistische oder herabwürdigende Äußerungen oder Beschimpfungen,
  • falsche Tatsachen,
  • Volksverhetzung oder Hassrede,
  • Aufrufe zu Straftaten oder Anstiftung zur Gewalt

beinhaltet.

Auch wenn ein Verstoß gegen die Google-Richtlinien vorliegt, bestehen hohe Chancen auf Löschung der Bewertung. Dies ist bspw. dann der Fall, wenn die Bewertung

  • Werbung, Spam oder falsche Inhalte,
  • nicht themenbezogene Inhalte,
  • illegale oder eingeschränkt zulässige Inhalte,
  • sexuelle oder anstößige Inhalte,
  • Beleidigungen, Belästigungen und Mobbing,
  • Identitätsdiebstahl

beinhaltet oder sie auf

  • Interessenkonflikten

beruht.

Diese Konstellationen weisen also zumindest in strategischer oder taktischer Hinsicht keine Besonderheiten auf.

Für Google-1-Stern-Bewertungen ohne Bewertungstext sieht die Lage allerdings anders aus.

Die Herausforderung bei der Löschung einer reinen 1-Sterne-Bewertungen ohne dazugehörigen Bewertungskommentar liegt zunächst in der rechtlichen Einordnung einer solchen Bewertung. Nach gängiger Rechtsprechung handelt es sich bei einer bloßen Bewertung mit Sternen ohne einen Bewertungstext um eine Meinungsäußerung. Der Schutz der Meinungsäußerung, also das Recht auf Meinungsfreiheit, geht allerdings sehr weit und kann lediglich unter engen Voraussetzungen eingeschränkt werden.

Aber: Ein-Stern-Bewertungen ohne Bewertungstext können in der Praxis dennoch angegriffen werden – dies sogar mit guten Erfolgschancen.

Das Landgericht Hamburg (Urteil vom 12.01.2018, Az. 324 O 63/17) hat hierzu grundlegende Rechtsausführungen gemacht. In dem dortigen Fall hatte ein Gastwirt auf Google eine 1-Sterne-Bewertung ohne jeglichen Kommentar oder Erklärung erhalten. Der Gastwirt vermutete, dass es sich um eine gefälschte Bewertung eines Mitbewerbers handelte, und forderte Google zur Löschung auf. Er argumentierte, dass er den Namen des Verfassers in seinen Unterlagen nicht finden könne, was darauf hindeute, dass es sich um eine gefälschte Bewertung handeln müsse. Google lehnte die Löschung ab, sodass sich das LG Hamburg mit dem Thema befassend musste.

Daraufhin stellte das Landgericht Hamburg fest, dass auch eine Bewertung ohne Kommentar eine Äußerung enthalte; zwar sei die Äußerung „knapp“, aber nicht so unklar, dass sie nicht vom Leser als eigenständige Behauptung eines bestimmten Sachverhalts verstanden werden könne. Ein durchschnittlicher Leser werde aufgrund des Kontextes der Bewertung davon ausgehen, dass der Verfasser als Gast in der Gaststätte war oder zumindest auf andere Weise mit der Gaststätte in Kontakt stand. Somit erscheine es unwahrscheinlich, dass der durchschnittliche Leser davon ausgehe, dass überhaupt keine Interaktion stattgefunden hat. Wenn es aber tatsächlich keine nachweisbaren Verbindungen gegeben hat, fehlen auch die tatsächlichen Grundlagen für die negative Bewertung. In solchen Fällen müsse die Meinungsfreiheit regelmäßig hinter dem Persönlichkeitsrecht des Unternehmers zurücktreten.

Damit kam das LG Hamburg zu dem Ergebnis, dass Google im Rahmen des sog. Prüfverfahrens eine Stellungnahme des Verfassers der Bewertung hätte einholen und den Sachverhalt aufklären müssen. Ohne diese angemessene Aufklärung sei die Bewertung offenkundig rechtswidrig. Google musste die 1-Sterne-Bewertung also löschen, obwohl sie keinerlei Bewertungstext/Rezensionstext aufwies.

Ähnlich haben mittlerweile auch andere Gerichte entschieden.

Als Fazit lässt sich festhalten, dass die Unrechtmäßigkeit und damit die Löschmöglichkeit einer Bewertung nicht unbedingt von einem rechtwidrigen Bewertungstext abhängt. Sogar Bewertungen, die nur Sterne vergeben, ohne dass sie einen weitergehenden Inhalt aufweisen, können das Ansehen eines Unternehmens beeinträchtigen und somit gegen dessen Persönlichkeitsrechte verstoßen.

Auch eine 1-Stern-Bewertung muss sich auf eine konkrete Erfahrung beziehen, die der Verfasser persönlich mit dem bewerteten Unternehmen gemacht hat. Wenn Zweifel daran bestehen, können rechtliche Schritte in Erwägung gezogen und die Löschung verlangt werden. Weil somit nicht jeder x-beliebig seine Meinung in dem Bewertungsportal von Google veröffentlichen darf, hängt die Prüfung und mögliche Löschung der Bewertung davon ab, ob der Bewerter eine tatsächliche Grundlage für die Bewertung hat.

Damit stehen die Chancen gut, auch gegen Google-Bewertungen ohne Bewertungstext erfolgreich vorgehen zu können. Ein auf Google-Bewertungen spezialisierter Anwalt wird Sie hierzu beraten können. Auch wir stehen Ihnen für ein kostenloses Orientierungsgespräch gern zur Verfügung.