Drohungen im Internet: Ein Leitfaden

Das Internet bietet zahlreiche Möglichkeiten für Menschen, ihre Meinungen frei zu äußern, Informationen auszutauschen und Bewertungen abzugeben. Doch diese Freiheit hat auch ihre Schattenseiten. Das Phänomen der Drohungen im Internet ist in den letzten Jahren immer häufiger aufgetreten. Besonders problematisch sind Drohungen in Online-Bewertungen, da diese nicht nur den Betroffenen psychisch stark belasten können, sondern auch den Ruf und die Existenz von Unternehmen bedrohen.

In diesem Artikel betrachten wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für Drohungen im Internet, insbesondere in Online-Bewertungen. Dabei gehen wir detailliert auf die strafrechtliche Relevanz von Drohungen gemäß § 241 des Strafgesetzbuches (StGB) ein und erläutern, wann eine Bedrohung strafbar ist und welche rechtlichen Schritte Betroffene einleiten können. Außerdem werfen wir einen Blick darauf, welche Folgen Drohungen haben können, wie Betroffene Schmerzensgeld fordern können und wann Drohungen verjähren.

Drohung

Das Wichtigste in Kürze:

Drohungen sind strafbar: Laut § 241 StGB können Drohungen, die Angst oder Schrecken auslösen, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe geahndet werden.

Beweissicherung ist entscheidend: Drohungen sollten dokumentiert und bei der Polizei angezeigt werden, um rechtliche Schritte einleiten zu können.

Schmerzensgeld möglich: Opfer von Drohungen können bei nachweisbaren psychischen Belastungen zivilrechtliche Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend machen.

Definition: Was ist eine Drohung (§ 241 StGB)?

Laut § 241 StGB ist eine Drohung eine Ankündigung, eine Person mit der Begehung eines Verbrechens zu bedrohen. Dabei ist es unerheblich, ob die Bedrohung tatsächlich ausgeführt wird. Es genügt, dass die Ankündigung ernst genommen werden kann und geeignet ist, Angst oder Schrecken zu verbreiten.

Der genaue Wortlaut von § 241 Abs. 1 StGB lautet:

„Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Der wesentliche Unterschied zwischen einer bloßen Beleidigung oder Provokation und einer strafbaren Drohung liegt in der Schwere der angedrohten Tat. Während eine Beleidigung in der Regel eher emotional verletzend ist, wird bei einer Drohung eine gravierende Rechtsverletzung, wie etwa Gewalt, angedroht.

Beispiele für Drohungen nach § 241 StGB:

  • Morddrohungen: „Wenn du das nicht machst, bringe ich dich um.“
  • Gewaltdrohungen: „Ich werde dir ein paar Knochen brechen, wenn du nicht zahlst.“
  • Sachbeschädigung: „Ich werde dein Auto anzünden.“

Wichtig ist, dass die Drohung nicht nur gegen den Betroffenen selbst gerichtet sein muss, sondern auch gegen nahestehende Personen, wie etwa Familienmitglieder, Kollegen oder Freunde.

Sind Drohungen strafbar? Wie hoch ist die Strafe?

Ja, Drohungen sind nach § 241 StGB strafbar. Die Androhung einer schweren Straftat ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernstzunehmende Straftat, die sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Konsequenzen haben kann.

Strafen für Drohungen:

  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder
  • Geldstrafe

Die Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Schwere der Drohung, dem psychischen Zustand des Täters oder der Tatabsicht. In besonders schweren Fällen oder bei wiederholten Drohungen können härtere Strafen verhängt werden.

Neben der strafrechtlichen Verfolgung kann der Täter auch zivilrechtlich belangt werden, etwa durch die Zahlung von Schmerzensgeld oder durch Unterlassungsklagen, um weitere Drohungen zu verhindern.

Wann wird die Strafe erhöht?

  • Wiederholungstäter: Wenn jemand bereits mehrfach wegen Bedrohung verurteilt wurde, kann dies zu einer erhöhten Strafe führen.
  • Bedrohung unter bestimmten Umständen: Wenn die Drohung in einem besonders schutzbedürftigen Kontext, wie z. B. in einer engen Beziehung oder in einem Arbeitsumfeld, ausgesprochen wird, können härtere Sanktionen verhängt werden.

Beispiel: Ein Angestellter, der seinem Vorgesetzten wiederholt mit Gewalt droht, um bessere Arbeitsbedingungen zu erzwingen, wird härter bestraft, insbesondere wenn der Vorgesetzte durch diese Drohungen eingeschüchtert ist und in Angst lebt.

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Wann ist der Tatbestand der Bedrohung erfüllt?

Eine strafbare Bedrohung liegt vor, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  1. Androhung eines Verbrechens: Die Drohung muss eine Straftat betreffen, die als Verbrechen eingestuft wird. Zu den Verbrechen zählen unter anderem Körperverletzung, Mord, Brandstiftung, Entführung oder Erpressung.
  2. Erzeugung von Angst und Schrecken: Die Drohung muss bei der betroffenen Person eine realistische und begründete Furcht auslösen. Es muss also so erscheinen, dass die Bedrohung tatsächlich ernst gemeint ist.
  3. Absicht: Der Täter muss die Absicht haben, die bedrohte Person einzuschüchtern oder in Angst zu versetzen.

Beispiel: Jemand, der einem anderen sagt, dass er dessen Haus anzünden wird, erfüllt den Tatbestand der Bedrohung, wenn der bedrohten Person realistisch erscheint, dass die Drohung ernst gemeint ist.

Beispiele für Drohungen

Drohungen können sowohl verbal als auch schriftlich geäußert werden. Hier einige konkrete Beispiele für strafbare Drohungen:

  • Verbal geäußerte Drohung: „Wenn du die Stadt nicht verlässt, wirst du es bereuen.“
  • Schriftliche Drohung: „Ich weiß, wo du wohnst. Wenn du das nicht unterlässt, werde ich dich finden.“
  • Indirekte Drohung: „Es könnte etwas Schlimmes passieren, wenn du nicht machst, was ich sage.“

Drohungen sind nicht nur auf direkte Gewalt beschränkt, sondern können auch auf die Androhung von rechtlichen Schritten, sozialer Isolation oder finanziellen Konsequenzen abzielen. Beispiel: „Ich werde dafür sorgen, dass du deinen Job verlierst, wenn du mich nicht unterstützt.“

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Was kann ich gegen eine Drohung tun?

Wenn Sie Opfer einer Drohung werden, ist es wichtig, nicht tatenlos zu bleiben. Es gibt mehrere Schritte, die Sie unternehmen können:

  1. Dokumentieren Sie die Drohung

Wenn Sie eine Drohung erhalten, sollten Sie sofort Beweise sammeln und die Drohung dokumentieren. Besonders bei schriftlichen Drohungen (z. B. E-Mails, Textnachrichten, Posts in sozialen Medien) sollten Sie Screenshots anfertigen und diese speichern. Bei verbalen Drohungen sollten Sie Zeit, Ort und Inhalt der Drohung notieren.

  1. Erstatten Sie Anzeige

Drohungen sollten immer bei der Polizei gemeldet werden. Eine Anzeige kann dazu beitragen, dass die Polizei Ermittlungen einleitet und den Täter strafrechtlich verfolgt.

  1. Rechtsberatung in Anspruch nehmen

Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die beste Vorgehensweise zu ermitteln, insbesondere wenn die Drohungen schwerwiegend sind oder wiederholt werden. Anwälte können auch dabei helfen, zivilrechtliche Schritte einzuleiten, etwa eine Unterlassungsklage oder Schadensersatzforderung.

  1. Schutzmaßnahmen ergreifen

In extremen Fällen, wenn wiederholte Drohungen vorliegen oder das Leben der bedrohten Person in Gefahr ist, können Schutzmaßnahmen wie einstweilige Verfügungen oder Kontaktverbote durchgesetzt werden. Gerichte können dem Täter verbieten, Kontakt mit dem Opfer aufzunehmen oder sich dem Opfer zu nähern.

Wann verjähren Drohungen?

Die Verjährung von Drohungen richtet sich nach der Schwere der Tat. Für einfache Bedrohungen gemäß § 241 StGB gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Das bedeutet, dass die Strafverfolgung innerhalb von drei Jahren nach der Drohung eingeleitet werden muss. Nach Ablauf dieser Frist ist die Strafverfolgung nicht mehr möglich.

In besonders schweren Fällen, wenn die Drohung im Zusammenhang mit anderen schwerwiegenden Straftaten steht (z. B. Erpressung, Morddrohung), kann die Verjährungsfrist länger sein.

Drohungen bei Online-Bewertungen

Mit dem Aufstieg von Online-Bewertungen und Social-Media-Plattformen hat sich auch die Anzahl von Drohungen im Internet deutlich erhöht. Viele Menschen nutzen die scheinbare Anonymität des Internets, um Drohungen gegen Unternehmen oder Einzelpersonen auszusprechen. Diese Drohungen reichen von Androhungen von Gewalt über Erpressungsversuche bis hin zu diffamierenden Aussagen, die das Unternehmen gezielt schädigen sollen.

Online-Bewertungen sind besonders anfällig für Drohungen, da Nutzer sich oft anonym äußern und ihre Identität verbergen. Doch auch anonyme Drohungen sind strafbar und können verfolgt werden, wenn der Täter ermittelt wird.

Beispiele für Drohungen in Online-Bewertungen:

  • Gewaltdrohungen: „Ich werde euer Geschäft auseinandernehmen, wenn ihr mir nicht sofort mein Geld zurückgebt.“
  • Erpressung: „Wenn ich nicht kostenlos ein neues Produkt bekomme, werde ich überall negative Bewertungen hinterlassen.“
  • Drohen mit Rufschädigung: „Ich werde dafür sorgen, dass niemand mehr bei euch kauft, indem ich euch in den sozialen Medien zerstöre.“

Diese Drohungen sind nicht nur ethisch fragwürdig, sondern haben auch strafrechtliche Konsequenzen. Selbst wenn sie unter Pseudonymen veröffentlicht werden, können sie zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt werden.

Was kann ich gegen Drohungen in Online-Bewertungen tun?

  1. Bewertung melden

Plattformen wie Google, Yelp und TripAdvisor bieten die Möglichkeit, unangemessene Inhalte, einschließlich Drohungen, zu melden. Sie sollten die entsprechende Bewertung sofort melden, damit die Plattform diese überprüft und gegebenenfalls löscht. Es ist anzuraten einen Anwalt mit der Löschung der Bewertung zu beauftragen, damit sichergestellt ist, dass beim Löschverfahren keine Fehler unterlaufen, die die Löschung verzögern oder gar unmöglich machen.

  1. Anwaltliche Hilfe

In Fällen schwerwiegender Drohungen ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten. Dieser kann die rechtlichen Schritte einleiten, um die Identität des Täters herauszufinden, insbesondere wenn dieser anonym agiert. Zudem kann der Anwalt eine zivilrechtliche Klage einreichen, um Schmerzensgeld zu verlangen.

  1. Strafanzeige

Auch bei anonymen Drohungen in Online-Bewertungen können Sie eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten. Die Ermittlungsbehörden haben Möglichkeiten, die Identität der Täter durch technische Mittel zu ermitteln.

Kann ich Schmerzensgeld erhalten?

Opfer von Drohungen können unter bestimmten Voraussetzungen Schmerzensgeld verlangen. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn die Drohung zu nachweisbaren psychischen oder physischen Schäden geführt hat.

Voraussetzungen für Schmerzensgeld:

  • Nachweisbare Beeinträchtigung: Der Geschädigte muss nachweisen, dass die Drohung zu psychischen Belastungen oder körperlichen Beschwerden geführt hat. Dies kann durch ärztliche Gutachten oder psychologische Berichte belegt werden.
  • Schwere der Drohung: Je gravierender die Drohung, desto wahrscheinlicher ist es, dass Schmerzensgeld zugesprochen wird.

Schmerzensgeldansprüche müssen in der Regel zivilrechtlich geltend gemacht werden. Ein Anwalt kann helfen, die nötigen Beweise vorzulegen und die Ansprüche durchzusetzen.

Höhe des Schmerzensgeldes:

Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Dauer der psychischen Belastung oder der Schwere der Drohung. Gerichte legen den Betrag im Einzelfall fest, wobei Summen zwischen wenigen hundert bis hin zu mehreren tausend Euro möglich sind.

Beispiel: Ein Unternehmer, der durch ständige Drohungen in Online-Bewertungen psychisch stark belastet wird und unter Schlafstörungen leidet, kann eine erhebliche Summe an Schmerzensgeld verlangen.

Fazit

Drohungen im Internet, insbesondere in Online-Bewertungen, sind ein ernstes Problem, das strafrechtlich verfolgt werden kann. Sie schädigen nicht nur die Betroffenen persönlich, sondern können auch erheblichen wirtschaftlichen Schaden anrichten. Es ist wichtig, dass Betroffene Drohungen ernst nehmen, Beweise sammeln und rechtliche Schritte einleiten.

  • Drohungen gemäß § 241 StGB sind strafbar und können mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.
  • Betroffene von Drohungen sollten sofort handeln: Beweise sichern, die Drohungen melden und gegebenenfalls einen Anwalt einschalten.
  • Bei besonders schwerwiegenden Drohungen oder wiederholten Fällen können Betroffene Schmerzensgeld fordern, insbesondere wenn psychische Belastungen nachweisbar sind.

Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Drohungen in Online-Bewertungen oder sozialen Medien haben gravierende Folgen für die Täter und sind nicht nur moralisch verwerflich, sondern auch strafrechtlich relevant. Plattformbetreiber und rechtliche Instanzen spielen eine wichtige Rolle, um ein sicheres Online-Umfeld zu schaffen und den Missbrauch von Bewertungen zu verhindern.