Ist eine schlechte Google Bewertung strafbar? – Ein umfassender Leitfaden

In der modernen Geschäftswelt sind Online-Bewertungen zu einem entscheidenden Faktor für den Erfolg oder Misserfolg eines Unternehmens geworden. Kunden suchen heute verstärkt nach Erfahrungsberichten anderer Nutzer, bevor sie eine Kaufentscheidung treffen oder eine Dienstleistung in Anspruch nehmen. Plattformen wie Google bieten hierfür eine einfache und offene Möglichkeit. Besonders schlechte Bewertungen können jedoch schwerwiegende Folgen für Unternehmen haben. Sie können potenzielle Kunden abschrecken, die Reputation des Unternehmens mindern und sogar finanzielle Einbußen verursachen.

Unternehmen sind daher zunehmend besorgt, wenn negative Bewertungen erscheinen, und fragen sich, ob sie rechtlich gegen diese vorgehen können. Doch wann wird eine negative Bewertung strafbar? Welche Rechte haben Unternehmen, und welche Risiken bestehen für den Verfasser einer negativen Bewertung? Dieser Artikel geht umfassend auf die Frage ein, ob eine schlechte Google-Bewertung strafbar sein kann, und zeigt auf, welche rechtlichen Rahmenbedingungen hierbei zu beachten sind.

Google Bewertung strafbar

Das Wichtigste in Kürze:

Meinungsfreiheit schützt Bewertungen: Negative Google-Bewertungen sind zulässig, solange sie auf persönlichen Meinungen basieren und keine falschen Tatsachenbehauptungen enthalten.

Strafbarkeit bei unwahren Behauptungen: Bewertungen, die bewusst falsche Tatsachen verbreiten, können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie Verleumdung oder üble Nachrede.

Juristische Schritte gegen Bewertungen: Unternehmen können bei rechtswidrigen Bewertungen rechtliche Schritte einleiten, einschließlich Strafanzeigen oder zivilrechtlicher Klagen.

Schlechte Google Bewertung: Strafbar oder freie Meinungsäußerung?

In Deutschland wird die freie Meinungsäußerung durch Artikel 5 des Grundgesetzes (GG) geschützt. Das bedeutet, jeder hat das Recht, seine Meinung zu äußern, ob mündlich, schriftlich oder in Form von Bewertungen im Internet. Eine schlechte Bewertung ist daher in den meisten Fällen von diesem Grundrecht gedeckt, solange sie eine persönliche Meinung darstellt.

Meinungsäußerung vs. Tatsachenbehauptung

Es ist dabei wichtig, zwischen einer Meinungsäußerung und einer Tatsachenbehauptung zu unterscheiden. Diese Unterscheidung ist zentral, wenn es um die Frage geht, ob eine Bewertung rechtliche Konsequenzen haben kann.

  • Meinungsäußerung: Meinungen sind subjektive Wahrnehmungen und Einschätzungen, die nicht objektiv überprüfbar sind. Solche Aussagen sind durch das Grundgesetz geschützt. Beispiele hierfür sind: „Ich finde den Service schlecht“ oder „Das Essen war für meinen Geschmack zu fad“. Diese Aussagen stellen keine Tatsachen dar, sondern basieren auf subjektiven Empfindungen und sind daher in der Regel nicht strafbar.
  • Tatsachenbehauptung: Im Gegensatz dazu sind Tatsachenbehauptungen objektiv überprüfbar. Sie behaupten, dass etwas Bestimmtes vorliegt oder geschehen ist, und können daher auf ihren Wahrheitsgehalt geprüft werden. Wenn eine Tatsachenbehauptung falsch ist und den Ruf einer Person oder eines Unternehmens schädigt, kann dies strafbar sein. Ein Beispiel wäre: „Der Arzt hat mir eine falsche Diagnose gestellt und mich schlecht behandelt.“ Diese Aussage suggeriert ein tatsächliches Fehlverhalten und könnte rechtlich relevant sein, wenn sie nicht der Wahrheit entspricht.

Die Grenzen der Meinungsfreiheit

Obwohl die Meinungsfreiheit in Deutschland ein hohes Gut ist, stößt sie dort an ihre Grenzen, wo sie in die Rechte anderer eingreift. Sobald eine Bewertung unwahre Tatsachen behauptet oder diffamierende und ehrverletzende Aussagen enthält, kann sie strafbar sein. Es gilt also: Solange eine Bewertung als Meinungsäußerung klar erkennbar ist, genießt sie den Schutz des Grundgesetzes. Sobald sie jedoch nachweislich falsche Tatsachen behauptet oder die Würde einer Person verletzt, überschreitet sie die Grenzen der Meinungsfreiheit und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Kann man wegen einer schlechten Bewertung bei Google angezeigt werden?

Ja, es ist grundsätzlich möglich, dass eine Person wegen einer schlechten Google-Bewertung angezeigt wird, insbesondere wenn diese Bewertung falsche Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen enthält. In solchen Fällen können Unternehmen oder betroffene Personen eine Strafanzeige erstatten, um sich gegen die Bewertung zu wehren.

In welchen Fällen ist eine Strafanzeige sinnvoll?

Eine Strafanzeige kann sinnvoll sein, wenn die Bewertung nicht nur negativ ist, sondern auch gegen geltendes Recht verstößt. Typische Gründe für eine Strafanzeige können sein:

  • Unwahre Tatsachenbehauptungen: Wenn in der Bewertung Behauptungen aufgestellt werden, die nachweislich nicht der Wahrheit entsprechen und den Ruf eines Unternehmens oder einer Person schädigen.
  • Beleidigungen: Persönliche Angriffe oder ehrverletzende Aussagen, die darauf abzielen, das Ansehen des Betroffenen herabzusetzen.
  • Verleumdung oder üble Nachrede: Wenn jemand bewusst falsche Informationen verbreitet, um den Ruf eines Unternehmens zu schädigen.

Eine Anzeige ist in solchen Fällen nicht nur eine Möglichkeit, gegen die Bewertung vorzugehen, sondern auch ein Mittel, um rechtliche Konsequenzen für den Verfasser der Bewertung zu erreichen.

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Schlechte Google-Bewertung: Wer kann Anzeige erstatten?

Grundsätzlich kann jeder, der von einer schlechten und möglicherweise strafbaren Bewertung betroffen ist, eine Anzeige erstatten. Dies betrifft sowohl natürliche Personen (z.B. Ärzte, Dienstleister oder Freiberufler) als auch juristische Personen (z.B. Unternehmen, Organisationen). In der Praxis erstatten oft Unternehmen Anzeige, wenn sie der Meinung sind, dass eine Bewertung ihren Ruf nachhaltig schädigt oder Geschäftseinbußen verursacht.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Anzeige gegen den Verfasser der Bewertung gerichtet sein muss, nicht gegen die Plattform, auf der die Bewertung abgegeben wurde. Google selbst kann in den meisten Fällen nicht für den Inhalt der Bewertungen verantwortlich gemacht werden, da Google nur als Vermittler agiert.

Wann ist eine Google-Bewertung strafbar?

Nicht jede negative Bewertung ist automatisch strafbar. Eine Bewertung wird erst dann strafrechtlich relevant, wenn sie bestimmte rechtliche Grenzen überschreitet. Die folgenden Straftatbestände können bei Google-Bewertungen relevant werden:

1. Unwahre Behauptungen

Unwahre Tatsachenbehauptungen sind strafbar, wenn sie den Ruf einer Person oder eines Unternehmens schädigen. Dies gilt insbesondere, wenn die Behauptungen objektiv falsch und leicht überprüfbar sind. Der Schutz der Meinungsfreiheit endet dort, wo die Unwahrheit beginnt.

Beispiel: „Der Arzt hat mich falsch behandelt und mir dadurch gesundheitliche Schäden zugefügt.“ Wenn diese Behauptung nachweislich nicht der Wahrheit entspricht, könnte sie strafbar sein.

2. Verleumdung

Verleumdung (§ 187 StGB) liegt vor, wenn jemand bewusst falsche Tatsachen verbreitet, um den Ruf einer anderen Person oder eines Unternehmens zu schädigen. Dabei muss der Verfasser der Bewertung wissen, dass seine Behauptungen unwahr sind.

Beispiel: „Der Autohändler verkauft bewusst gestohlene Autos.“ Wenn der Verfasser weiß, dass diese Behauptung falsch ist, handelt es sich um Verleumdung, die strafrechtlich verfolgt werden kann.

3. Beleidigung

Beleidigungen sind ehrverletzende Aussagen, die darauf abzielen, das Ansehen oder die Würde einer Person zu verletzen. Beleidigungen sind nicht durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt und können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Beispiel: „Der Inhaber dieses Geschäfts ist ein Betrüger und unfähig.“ Solche Aussagen greifen die persönliche Ehre des Betroffenen an und können als Beleidigung gewertet werden.

4. Drohungen

Drohungen (§ 241 StGB) sind besonders schwerwiegende Aussagen, die darauf abzielen, eine Person oder ein Unternehmen einzuschüchtern oder zu schädigen. Drohungen in Bewertungen sind strafbar und können erhebliche rechtliche Konsequenzen haben.

Beispiel: „Wenn ihr mein Geld nicht zurückgebt, werde ich dafür sorgen, dass niemand mehr bei euch kauft.“ Eine solche Aussage könnte als Drohung gewertet werden und strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.

5. Schmähkritik

Schmähkritik ist eine Form der Meinungsäußerung, bei der es nicht mehr um eine sachliche Kritik geht, sondern nur noch darum, die Person oder das Unternehmen zu diffamieren. Schmähkritik ist nicht durch die Meinungsfreiheit geschützt und kann rechtliche Konsequenzen haben.

Beispiel: „Dieses Restaurant ist der letzte Dreck, und alle, die dort arbeiten, sind unfähig.“ Eine solche Bewertung, die ohne sachlichen Bezug nur diffamiert, könnte als Schmähkritik gewertet werden.

6. Volksverhetzung

Volksverhetzung (§ 130 StGB) ist ein Straftatbestand, der sich auf die Aufstachelung zum Hass gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen bezieht. Solche Äußerungen sind besonders schwerwiegend und haben strafrechtliche Konsequenzen.

Beispiel: „Dieses Geschäft wird von Migranten geführt, kauft dort bloß nichts ein.“ Solche Aussagen schüren Hass und sind klar strafbar.

7. Diskriminierung

Diskriminierende Bewertungen, die Personen aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe, Religion oder sexueller Orientierung herabwürdigen, sind ebenfalls strafbar. Solche Äußerungen können zu einer zivilrechtlichen Klage oder sogar strafrechtlichen Verfolgung führen.

Beispiel: „Frauen haben in diesem Geschäft nichts zu suchen, weil sie keine Ahnung von Technik haben.“ Diese Aussage ist diskriminierend und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

8. Falsche Verdächtigung

Die falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) liegt vor, wenn jemand fälschlicherweise einer Straftat beschuldigt wird. Auch in Bewertungen kann dies vorkommen, wenn jemand behauptet, dass ein Unternehmen illegal handelt, ohne dass dies der Wahrheit entspricht.

Beispiel: „Diese Firma wäscht Geld, da bin ich mir sicher.“ Solche falschen Verdächtigungen können strafrechtlich verfolgt werden.

9. Rufmord und Diffamierung

Rufmord und Diffamierung sind Formen der gezielten Rufschädigung, bei der versucht wird, das Ansehen einer Person oder eines Unternehmens zu zerstören. Solche Handlungen sind strafbar und können sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben.

Beispiel: „Dieses Unternehmen ist ein Betrüger und sollte so schnell wie möglich geschlossen werden.“ Wenn solche Aussagen gezielt verbreitet werden, um das Unternehmen zu schädigen, handelt es sich um Rufmord.

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Beispiele für nicht strafbare Google-Bewertungen

Es gibt viele negative Bewertungen, die für die betroffenen Unternehmen zwar ärgerlich sind, aber nicht strafbar sind, da sie in den Bereich der freien Meinungsäußerung fallen. Solche Bewertungen basieren auf subjektiven Wahrnehmungen und sind durch das Grundgesetz geschützt.

Beispiele:

  • „Das Essen war kalt und hat mir nicht geschmeckt.“
  • „Der Service war langsam und unfreundlich.“
  • „Ich war mit der Leistung des Handwerkers unzufrieden.“

Diese Aussagen sind Meinungsäußerungen, die auf persönlichen Erfahrungen beruhen, und sind daher nicht strafbar.

Beispiele für nicht strafbare, aber juristisch dennoch unzulässige Google-Bewertungen

Manchmal sind Bewertungen zwar nicht strafbar, aber dennoch zivilrechtlich unzulässig, weil sie gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen oder geschäftsschädigend sind.

Beispiel: „Dieses Unternehmen wird bald pleitegehen.“ Solche Aussagen, die den Eindruck erwecken, dass ein Unternehmen kurz vor der Insolvenz steht, können geschäftsschädigend sein und eine Unterlassungsklage nach sich ziehen, auch wenn sie nicht strafrechtlich relevant sind.

Welche Strafe kann für eine schlechte Bewertung drohen?

Die Strafen für strafbare Bewertungen variieren je nach Schwere der Tat. Zu den möglichen Konsequenzen gehören:

 

  • Geldstrafen: Bei Beleidigungen, Verleumdung oder übler Nachrede können Geldstrafen verhängt werden.
  • Freiheitsstrafen: In schweren Fällen, etwa bei Volksverhetzung oder Rufmord, können auch Freiheitsstrafen verhängt werden.
  • Schadensersatz: Betroffene Unternehmen oder Personen können auch zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen, wenn sie durch die falsche Bewertung nachweislich einen finanziellen Schaden erlitten haben.

Wie kann ich mit einer Anzeige gegen schlechte Google-Bewertungen vorgehen?

Betroffene Personen oder Unternehmen haben mehrere Möglichkeiten, um gegen eine strafbare Bewertung vorzugehen:

 

  1. Strafanzeige: Eine Strafanzeige kann direkt bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft eingereicht werden, wenn der Verdacht besteht, dass eine Straftat vorliegt.
  2. Meldung an Google: Google bietet die Möglichkeit, Bewertungen zu melden, die gegen die Richtlinien verstoßen. Dies kann dazu führen, dass die Bewertung von der Plattform entfernt wird.
  3. Google Bewertung löschen lassen: Um derartige Bewertungen schnellstmöglich zur Löschung zu bringen, sollten Sie einen spezialisierten Anwalt mit der Löschung der Google-Bewertung beauftragen.
  4. Zivilrechtliche Klage: Neben einer Strafanzeige können auch zivilrechtliche Maßnahmen, wie eine Unterlassungsklage oder eine Schadensersatzforderung, ergriffen werden.

Strafanzeige gegen bewertende Person oder gegen Google – Was ist sinnvoll?

In den meisten Fällen ist es sinnvoll, eine Strafanzeige gegen die bewertende Person zu stellen, da Google als Plattformbetreiber in der Regel nicht für den Inhalt der Bewertungen haftet. Es kann jedoch schwierig sein, die Identität des Verfassers herauszufinden, insbesondere wenn die Bewertung anonym abgegeben wurde. In solchen Fällen kann Google möglicherweise bei der Identifizierung des Verfassers helfen, insbesondere wenn es zu strafrechtlichen Ermittlungen kommt.

Ist eine 1-Stern-Bewertung strafbar?

Eine bloße 1-Stern-Bewertung ohne Text ist in der Regel nicht strafbar, da sie keine Tatsachenbehauptung oder Beleidigung enthält. Sie stellt lediglich eine subjektive Meinung dar, die von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Unterscheidung: 1-Stern-Bewertung ohne Text vs. mit Text

  • 1-Stern-Bewertung ohne Text: Diese Form der Bewertung ist nicht strafbar, da sie keine objektiv überprüfbaren Tatsachen enthält und lediglich eine subjektive Einschätzung darstellt.
  • 1-Stern-Bewertung mit Text: Wenn die Bewertung jedoch mit einem diffamierenden oder falschen Text kombiniert wird, kann sie strafbar sein. Besonders dann, wenn der Text unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen oder Drohungen enthält.

Beispiel: Eine 1-Stern-Bewertung mit dem Text „Dieser Arzt ist ein Betrüger und diagnostiziert absichtlich falsch“ könnte strafbar sein, wenn die Behauptung unwahr ist und das Ziel hat, den Ruf des Arztes zu schädigen.

Fazit

Schlechte Google-Bewertungen sind in vielen Fällen unangenehm, aber nicht automatisch strafbar. In Deutschland schützt die Meinungsfreiheit die Möglichkeit, Erfahrungen und Meinungen frei zu äußern, auch wenn sie negativ sind. Strafbar werden Bewertungen dann, wenn sie die rechtlichen Grenzen überschreiten – insbesondere durch unwahre Tatsachenbehauptungen, Beleidigungen, Verleumdungen oder Drohungen.

Unternehmen und betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich gegen solche Bewertungen zu wehren, indem sie Strafanzeige erstatten oder zivilrechtliche Schritte einleiten. Wichtig ist jedoch, dass nicht jede schlechte Bewertung rechtlich verfolgt werden kann. Meinungsäußerungen, die auf subjektiven Wahrnehmungen basieren, sind in der Regel geschützt.

Für Verfasser von Bewertungen gilt: Kritik ist erlaubt, solange sie sachlich und wahrheitsgetreu ist. Wer hingegen bewusst falsche Informationen verbreitet oder Personen beleidigt, riskiert strafrechtliche und zivilrechtliche Konsequenzen. Unternehmen sollten sich vor allem auf professionelles Krisenmanagement konzentrieren und nur in schwerwiegenden Fällen rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.

Eine bewusste Differenzierung zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung ist in jeder Bewertung unerlässlich, um potenzielle rechtliche Konflikte zu vermeiden.